Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Litauen: Ein ambitioniertes Vorhaben nimmt Gestalt an
Neue sicherheitspolitische Lage: Fliegerhorst Upjever wieder gefragt
Luftsicherheitsgesetz: Abwehrfähigkeit gegen Drohnen sollen gestärkt werden
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Die Bundesregierung hat sich mit Jordanien nach wochenlangen Verhandlungen auf ein Stationierungsabkommen für die dort stationierten deutschen Soldaten geeinigt. Es gebe nur noch formale Punkte zu klären, sagte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums am Mittwoch (18. Oktober 2017) der Deutschen Presse-Agentur. Im Dienst gelte für die deutschen Soldaten das deutsche Recht in Jordanien. Zu weiteren Inhalten wurde zunächst nichts bekannt. Neben der zivilen Gerichtsbarkeit gibt es in Jordanien auch islamische Gerichte. Die Zuständigkeiten der Scharia-Gerichte beschränken sich jedoch auf bestimmte Bereiche wie beispielsweise das Familienrecht. Der Bundestag hatte im Juni eine Verlegung der Bundeswehr vom türkischen Stützpunkt Incirlik nach Jordanien beschlossen. Grund war ein türkisches Besuchsverbot für Bundestagsabgeordnete bei den deutschen Soldaten in Incirlik. Sie sind seit Oktober wieder im Einsatz gegen den Islamischen Staat (IS).
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