Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Bundeskanzler Merz: Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Die ultimative Abschreckung
Starke Stimme für Vielfalt: Nariman Hammouti erhält den Verdienstorden
70 Jahre Zentrum Innere Führung – 70 Jahre Führungskultur
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Bundeswehr bereitet ihre Piloten darauf vor, unter Bedingungen der Land- und Bündnisverteidigung zu kämpfen. Für den «Übungszielanflug» geht es nun auch in Deutschland wieder weit herunter.
Berlin. Es könnte laut werden: Wegen der veränderten sicherheitspolitische Lage nutzt die Luftwaffe wieder besondere Tieffluggebiete. Kampfflugzeuge könnten dort auf eine Mindestflughöhe von 250 Fuß oder etwa 80 Meter über Grund sinken, teilte die Luftwaffe mit - allerdings «ausschließlich im geplanten Übungszielanflug und für maximal zwei Minuten».
«Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärmemissionen und Berücksichtigung in den operativen Planungen wird es zu einer erhöhten Wahrnehmung dieser Flüge kommen», hieß es weiter. Die Bundeswehr bleibe aber dem Prinzip der Lärmemissionsreduzierung verpflichtet. Derartige Flüge würden auf das für die Auftragserfüllung erforderliche Minimum beschränkt. Die neue Regelung wurde am Mittwoch in Kraft gesetzt.
Dabei geht es um die Maschinen Eurofighter und Tornado. Die Militärexperten weisen auf Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung hin und sprechen von einer Hochwertausbildung des Tiefflugs in den speziell dafür vorgesehenen Gebieten.
Die Luftwaffe hatte die Nutzung dieser Tieffluggebiete nach dem Ende des Kalten Krieges eingeschränkt. Ein großer Teil dieser Ausbildung von Kampfpiloten findet weiterhin in Nordamerika statt.
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