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Delegierte aus 35 Kameradschaften des Bezirks Oberbayern kamen zur Tagung. Foto: DBwV/Ingo Kaminsky
Landshut. Knapp war es, aber am Ende hat es Hauptmann a.D. Walter Teßler doch noch binnen weniger Tage geschafft, in Landshut einen Ersatz für die Corona-bedingte Absage der Tagungsstätte in Rosenheim für seine Bezirkstagung zu finden. Dem Vorsitzenden des mitgliederstärksten Bezirks mit 35 Kameradschaften war die Tagung wichtig, galt es doch, die Delegierten der Kameradschaftsvorstände für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit mit den notwendigen Informationen zu versorgen. Dass im Bezirk so erfolgreich Verbandsarbeit geleistet werde, ist den zahlreichen ehrenamtlichen Mandatsträgern in den Kameradschaften zu verdanken. Solches Engagement gelte es zu würdigen, so Teßler. Der 1. Stellvertreter des Bundesvorsitzenden und der Landesvorsitzende überreichten Oberstabsfeldwebel a.D. Reinhold Zahn von der selbständigen Kameradschaft ERH Rosenheim die Verdienstnadel des DBwV in Silber. Jürgen Görlich und Gerhard Stärk dankten zudem Oberstabsfeldwebel Franz Grüsser von der selbständigen TruKa GebJgBtl 232 für 25-jährige Mitgliedschaft im DBwV.
Blick ist auf Landesversammlung gerichtet Das Hauptaugenmerk des Landesvorsitzenden Stabsfeldwebel a.D. Gerhard Stärk galt der Vorbereitung der Landesversammlung im kommenden Jahr, die als Antragsversammlung unabdingbare Voraussetzung für die Hauptversammlung des DBwV ist. „Es wird alles getan, um unter Beachtung möglicher Corona-bedingter Hygieneauflagen die Landesversammlung in einem anderen Format mit dezentralen Bezirksteilversammlungen und Videokonferenzen möglich zu machen“, versicherte Stärk bei der Vorstellung für deren Planung. Einwände aus dem Plenum konnte Stärk mit Unterstützung auch von Oberstleutnant a.D. Bertram Hacker von der KERH München zerstreuen. Er unterstütze diese Art der Landesversammlung in Corona-Zeiten und halte die organisatorischen Herausforderungen zum Beispiel für die Abstimmung über Anträge und bei den erforderlichen Wahlen für lösbar.
Auch auf dieser Tagung stellte Justiziar Christian Sieh den Sachstand zum Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (SoldVorÄndG) vor. Das Gesetz sei unverhältnismäßig, unzweckmäßig und teilweise verfassungswidrig. Er halte die Begründungen für die Verschärfungen im Gesetz für nicht stichhaltig, da es im Vergleich zur aktuellen Anwendungspraxis nicht die Wirkung entfalte, wie sie etwa beim Kampf gegen Rechtsextremismus erhofft werde. Sieh hält dafür das aktuelle Disziplinarrecht für ausreichend. Der DBwV unternehme deshalb derzeit alle Anstrengungen, um mit den Lesungen im Bundestag, ggf. auch in einer Expertenanhörung, mindestens eine Entschärfung des Gesetzes zu erwirken. Dem stimmten die Mandatsträger zu: Das aktuelle Disziplinarrecht beinhalte alle Instrumente, um Verfehlungen zu ahnden und habe klare Vorgaben, wann schwerwiegendes Fehlverhalten an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung durch Gerichte abzugeben sind.
Der DBwV muss attraktiver für junge Soldaten und Frauen werden Den Verband für die Zukunft gut aufstellen, das treibt den 1. Stellvertreter des Bundesvorsitzenden an. Ein erster Schritt sei mit dem Umbau der Bundesgeschäftsstelle (BGst) mit ihren neustrukturierten Abteilungen Politik und Recht sowie mit einer besseren Personal- und Materialausstattung getan. Darüber hinaus müsse der DBwV für junge Soldaten und Frauen attraktiver werden. Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Görlich möchte deshalb mit dem Projekt „Junger DBwV" mehr Frauen und junge Menschen für ein Ehrenamt im Verband gewinnen. Auch eine eigenständige DBwV-App mit offenem und internem Bereich sei längst fällig und soll bis zur Hauptversammlung verfügbar sein.
In der Diskussionsrunde „Jetzt red I" beantworteten Görlich, Sieh und der Vorsitzende ERH Bernhard Hauber die Fragen zu Frauenquote, Verjüngung von KERH-Vorständen, Rechtsextremismus, Dienstgradstruktur und Führungs-/IT-Zulage und vielem mehr. Unverständnis äußerten die Soldaten über eine Entwicklung, die nach Verfehlungen von Soldaten, beispielsweise im Bereich Rassismus, sexuelle Selbstbestimmung oder religiöser Auffassungen, in der öffentlichen Debatte einen Generalverdacht gegenüber allen Angehörigen der Bundeswehr unterstellt.
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