Der heutige Beschluss des Bundestages ist eine gute Nachricht für die Beilhilfeempfängerinnen und -empfänger. Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Der heutige Beschluss des Bundestages ist eine gute Nachricht für die Beilhilfeempfängerinnen und -empfänger. Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

04.12.2025
Von Katja Gersemann

Durchbruch bei den Beihilfe-Bearbeitungszeiten: Bundestag beschließt Verbesserungen

Viele Jahre hat der DBwV für die Begrenzung der Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen gekämpft. Mit Erfolg: Heute hat der Bundestag endlich eine entsprechende Regelung beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung beschlossen, die für Beihilfe-Empfänger große Erleichterungen bringt und für die der Deutsche BundeswehrVerband seit über 15 Jahren unablässig gekämpft hat. In dem „Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ wird erstmals eine Frist für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen festgeschrieben: Wird von der zuständigen Stelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Beihilfeantrags über den Antrag entschieden, so gilt die beantragte Aufwendung mit Ablauf dieser Frist als erstattungsfähig. Ziel ist es, „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand“ in der Beihilfebearbeitung zu vermeiden – und damit die unzumutbar langen Wartezeiten der Betroffenen zu reduzieren.

„Wir freuen uns sehr, dass es uns gelungen ist, diese wichtige Neuregelung anzustoßen“, sagte der Vorsitzende der Säule Ehemalige, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel. „Ich danke an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich meinem früheren Stellvertreter Ernst Wendland, der bei diesem Thema nie lockergelassen hat.“ Immer wieder hatten Zergiebel und Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Wendland sowohl in Ministerium als auch in der Politik auf die untragbaren Zustände hingewiesen.

Deutlicher Einfluss des DBwV

Wendland hatte als stellvertretender Vorsitzender der Säule Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene das Thema federführend betreut. Auf der DBwV-Hauptversammlung im November ist Wendland auf eigenen Wunsch aus dem DBwV-Bundesvorstand ausgeschieden.

Bei kaum einem anderen Gesetz, das in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht wurde, ist der Einfluss des DBwV so eindeutig auszumachen. Keine andere Interessenvertretung hatte das Thema über die Jahre so unverrückbar auf der Agenda wie der DBwV. Zuletzt hatten Wendland und Zergiebel Anfang des Jahres einen Brandbrief an die Leitung des BMVg gesendet. Denn die Situation hatte sich in den vergangenen Monaten immer weiter zugespitzt. Zwischenzeitlich schob das zuständige Bundesverwaltungsamt einen Stau von rund 160.000 unbearbeiteten Anträgen vor sich her.

Staat muss verlässlich sein

„Das Ziel ist klar: Polizistinnen und Polizisten, Soldatinnen und Soldaten und andere Bundesbeamte – sie alle sollen ihre Auslagen für die medizinische Versorgung zügig erstattet bekommen“, sagte Florian Oest (CDU/CSU). Wer Tag und Nacht für unser Land einsteht, solle nicht monatelang auf sein Geld warten. Der Staat müsse klar und verlässlich sein in seinen Verfahren und Entscheidungen, das gelte auch für die Beihilfe. Oest: „Wir zeigen: Fürsorge bleibt nicht im Aktenstapel stecken.“ Das gebiete der Respekt.

Unverständlicherweise sah das Ministerium lange Zeit keinen Handlungsbedarf – trotz der vielen tausend Betroffenen, die mit ihrer Geduld und zum Teil auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten am Ende sind. Mittlerweile hat sich die Zahl der unbearbeiteten Anträge zwar nach Angaben des Ministeriums deutlich verringert. Dennoch ist die Neuregelung wichtig, denn unterschiedlichste Entwicklungen können jederzeit dazu führen, dass sich neue Staus bilden.

Wie wichtig es war, dass der DBwV in den vergangenen Wochen noch mal besonders intensiv Druck gemacht hat, zeigte sich „auf den letzten Metern“: Nachdem der Gesetzentwurf im Sommer vorgelegt worden war, hatte der Bundesrechnungshof die Fiktionsregelung, die den maximalen Bearbeitungszeitraum von vier Wochen festschreibt, scharf kritisiert. In seiner Stellungnahme zu diesem Berichtsentwurf hat das federführende Bundesinnenministerium (BMI) diese Kritik wiederum sehr deutlich zurückgewiesen.

Offensive im Bundestag

Wendland und Zergiebel wollten es in dieser Situation nicht dem Zufall überlassen, wer sich in diesem Streit durchsetzt, und starteten eine breite Offensive im Bundestag, um die Position des BMI zu stützen. In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten wie etwa dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings, dem SPD-Innenpolitiker Ingo Vogel oder auch dem SPD-Haushaltspolitiker Martin Gerster, erläuterten sie die Perspektive der Betroffenen. „Wenn Rechnungen von Betroffenen aus eigener Tasche vorfinanziert werden bzw. Übergangskredite zur Finanzierung aufgenommen werden müssen, dann beschädigt das das Vertrauen der Betroffenen in den Dienstherrn“, gibt Zergiebel zu Bedenken.

Die Fiktionsregel, die zunächst auf vier Jahre begrenzt wurde, konnte grundsätzlich verteidigt werden – allerdings wurde nach den letzten Beratungen im Bundestag noch eine kleine Ergänzung aufgenommen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen als nachteilig erweisen könnte: Soweit beantragte Aufwendungen als erstattungsfähig gelten, soll der Festsetzungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe überprüft werden. Bei „Überzahlungen“ widerruft es den Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit. Diese Verfahrensweise ist richtig, sie ist wichtig und sie ist notwendig“, sagte SPD-Politiker Vogel in der Debatte. „Nur so können wir Gerechtigkeit durch korrekte Bescheide herstellen – und sicherstellen, dass die Mittel berechtigt und zielgenau eingesetzt werden.“  Damit beuge man Fehlanreizen und einem möglichen Missbrauch vor.

„Signifikante Abnahme der auf Halde liegenden Anträge“

Davon abgesehen könnte sich die Regelung aber auch bei gutgläubigen Betroffenen auswirken: Wenn sie etwa eine Rechnung einreichen und erstattet bekommen, auf die sie eigentlich keinen Anspruch haben (weil es z.B. Generika gegeben hätte). Insbesondere bei langwierigen Behandlungen mit Folgerezepten können dabei hohe Summen zusammenkommen, die ggf. zurückerstattet werden müssen. Der DBwV wird auch über diesen Aspekt noch zeitnah im Verbandsmagazin berichten.

Mit der Neuregelung wird das Bundesverwaltungsamt nun grundsätzlich in die Lage versetzt, den Anspruch auf die gesetzlich vorgegebene Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch im Bereich der Beihilfe gemäß Bundesbeamtengesetz so umzusetzen, dass mit den derzeitig und auf absehbarer Zeit vorhandenen Ressourcen der Auftrag erfüllt werden kann. „Das wird dazu beitragen, dass die Zahl der auf Halde liegenden Anträge signifikant abnehmen kann“, sagt Zergiebel.

Nun käme es darauf an, bei der Umsetzung der Regelung in der Praxis genau hinzusehen. Hier freut sich Zergiebel auf die künftige Zusammenarbeit mit dem neuen zweiten Vorsitzenden der Säule Ehemalige, Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel. Auch Schenkel lobt seinen Vorgänger Wendland: „Dieses Gesetz ist nicht nur im Sinne unserer Mitglieder, sondern aller Bundesbeamten, die ständig auf eine Zahlung innerhalb des Zahlungsziels des Rechnungsstellers hoffen müssen. Der Erfolg meines Vorgängers reicht also weit über die Bundeswehr hinaus“, so Schenkel.

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