Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Neuer Stichtag: Einsatzmedaillen erhalten jetzt auch Soldaten, die ab November 1991 Dienst im Ausland leisteten. Foto: BMVg
Berlin. Es ist ein großer Erfolg in der Veteranen-Politik: Jeder, der seit November 1991 Teil der Bundeswehr-Auslandseinsätze gewesen ist und sich unter Einsatz seines Lebens für Sicherheit, Freiheit und Demokratie eingesetzt hat, erhält endlich die entsprechende Würdigung. Denn diesen rund 2.600 Kameraden, die Dienst in Südostasien und Zentralafrika geleistet haben, steht jetzt auch die Einsatzmedaille zu. Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt diese Entscheidung. Er hat sich schon lange für eine Verschiebung der Stichtagsregelung eingesetzt, um die Leistungen der Kameraden sichtbar zu würdigen.
Seit 1996 wird die Einsatzmedaille der Bundeswehr verliehen. Jeder Bundeswehrangehörige, der im Zuge von humanitären, friedenserhaltenden und friedensstiftenden Einsätzen im Ausland gedient hat, erhält sie. Als Stichtag für die Verleihung galt bisher der 30. Juni 1995. Somit waren alle, die die UN-Missionen zuvor unterstützten, außen vor. Jetzt gibt es einen neuen Stichtag: den 1. November 1991. Die Bundeswehr informierte jüngst über die Entscheidung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen.
Der DBwV hatte dieses Thema schon längst auf der Agenda und freut sich, dass der Vorschlag des Verbands aufgegriffen wurde und die Kameraden jetzt die angemessene Anerkennung ihres Engagements erhalten.
Zudem stiftet die Ministerin vier neue Einsatzmedaillen für die UN-Missionen UNAMIC (Oktober 1991 bis März 1992) und UNTAC (Mai 1992 bis November 1993) in Kambodscha, UNOSOM in Somalia (August 1992 bis März 1994) und UNAMIR in Ruanda (Juli bis Dezember 1994).
Der neue Stichtag ermöglicht auch noch die nachträgliche Auszeichnung aktiver und ehemaliger Bundeswehrangehöriger mit bereits gestifteten Einsatzmedaillen, deren Einsatztage vor dem nun überholten Stichtag lagen. Das betrifft folgende Einsätze: Sharp Guard, UNSCOM, UNOMIG, MINURSO, UNHCR und OSZE 1 (Georgien).
Ausgenommen von der nachträglichen Würdigung sind aber grundsätzlich alle Veteranen mit Vorstrafen oder jene, die disziplinar bestraft wurden.
Da es wegen des Datenschutzes keine Aufzeichnungen der damals eingesetzten Soldaten gibt, ist die Bundeswehr auf die Unterstützung der betreffenden Bundeswehrangehörigen angewiesen. Es muss ein Antrag beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr an Einsatzmedaille@Bundeswehr.org gestellt werden.
„Aktive Soldaten müssen zum Antrag für die nachträgliche Verleihung einer Einsatzmedaille eine dienstliche Erklärung einreichen. Der truppendienstliche Vorgesetzte wird die Medaille aushändigen sobald sie durch die Verteidigungsministerin verliehen wurde. Soldaten, die bereits aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, stellen wie ihre noch aktiven Kameraden einen Antrag, müssen aber statt der dienstlichen eine eidesstaatliche Erklärung abgeben. Die Medaille geht an das jeweilige Landeskommando, welches die Aushändigung der Auszeichnung veranlassen wird“, erläutert die Bundeswehr das Verfahren.
Anträge können jedoch voraussichtlich erst zum dritten Quartalsende gestellt werden. Zunächst müssen erst die Abzeichen beschafft und die technischen Voraussetzungen für die Verleihung umgesetzt werden. Danach werde die zuständige Abteilung im Verteidigungsministerium weitere Informationen zum Antragsverfahren bekanntgeben, teilt die Bundeswehr mit.
Zurück zur Liste der Beiträge
Fragen und Antworten zum neuen Veteranenabzeichen
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: