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Aktive und ehemalige Soldaten, die ehrenhaft aus dem Dienst entlassen wurden, haben das Recht, das neue Veteranenabzeichen zu tragen. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Der 15. Juni 2019 wird als Tag der erstmaligen feierlichen Überreichung des Veteranenabzeichens der Bundeswehr in die Geschichte eingehen. Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen händigte das Abzeichen anlässlich des Tages der Bundeswehr in Faßberg sechs Veteranen im Rahmen einer sehr bewegenden Veranstaltung aus, welche die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer Bundeswehr erlebbar machte. Anlässlich dieses denkwürdigen Vorgangs stellen sich nun für viele Veteranen Fragen:
Bin ich berechtigt, das Abzeichen zu erhalten?
Berechtigt sind Sie, wenn Sie von der Definition der Veteranen laut Tagesbefehl erfasst sind: „Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.“
Was muss ich tun, um das Anzeichen zu erhalten - oder kommt die Bundeswehr auf mich zu?
Sie müssen tätig werden. Das Abzeichen erhalten aktive und ehemalige Soldaten auf Antrag. Aktive Soldaten wenden sich an Ihren Disziplinarvorgesetzten oder Kompaniefeldwebel. Ehemalige Soldaten und Reservisten können sich an die Abteilung VI des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr wenden. Auf dessen Internetseite wird das Antragsformular zum Download bereitgestellt.
Ehemalige senden den Antrag bitte an diese Anschrift:
BAPersBw Abteilung VI.1.1 Veteranenabzeichen Luisenstr. 109 53721 Siegburg
Ihnen wird das Abzeichen auf dem Postweg zugestellt. Aufgrund der voraussichtlich großen Zahl der zu verteilenden Abzeichen wird die Verteilung einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wo erhalte ich nähere Informationen?
Auf der Seite des Kompetenzzentrums für Reservistenangelegenheiten und bei Abteilung VI des BAPersBw. Darf ich das Veteranenabzeichen an der Uniform tragen?
Nein. Das Abzeichen ist kein militärisches Ehrenzeichen (vergleichbar dem Ehrenkreuz oder der Einsatzmedaille). Es darf daher ausschließlich an der Zivilkleidung getragen werden. Dies entspricht auch dem Zweck des Abzeichens: Es ist Symbol der Verbundenheit und Identifikation mit der Bundeswehr und verleiht den Veteranen mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft.
Alle Fragen zum Veteranenabzeichen richten Sie bitte an BAPersBwVIVeteranenabzeichen@bundeswehr.org
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