Übergabe der ersten Truppenfahne der Bundeswehr am 7. Januar 1965 durch den Bundespräsidenten Lübke. Erster Fahnenträger war der Feldwebel der dritten Kompanie des Wachbataillons, Alfred Kreuser. Foto: Sammlung Frhr Friedrich Karl v. Wrangel

Übergabe der ersten Truppenfahne der Bundeswehr am 7. Januar 1965 durch den Bundespräsidenten Lübke. Erster Fahnenträger war der Feldwebel der dritten Kompanie des Wachbataillons, Alfred Kreuser. Foto: Sammlung Frhr Friedrich Karl v. Wrangel

15.01.2026
Michael Rudloff

Vom „Sprungtuch" zur Truppenfahne

Der DBwV ist Pate der ersten Truppenfahne der Bundeswehr, die vor 60 Jahren dem Wachbataillon übergeben wurde.

Am 7. Januar 1965 übergab Bundespräsident Heinrich Lübke in einer feierlichen Zeremonie im Bundesministerium der Verteidigung auf der Hardthöhe in Bonn „als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung für Volk und Staat“ die erste Truppenfahne der Bundeswehr an das Wachbataillon. Es übernahm dieses Zeichen aus den Händen des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik stellvertretend für die Kameraden in allen Bataillonen und Geschwadern des Heeres, der Luftwaffe und der Marine. Wie der Bundespräsident erinnerte der Bundesminister der Verteidigung, Kai-Uwe von Hassel, in seiner Ansprache an den Missbrauch, der in der Vergangenheit mit gefühlsmäßigen Bindungen an solche Symbole getrieben wurde. Als richtunggebende Zeichen im Gefecht haben Fahnen ihre Bedeutung verloren. Die Farben sollen jedem Soldaten bewusst machen, wofür und wogegen die Bundeswehr steht, „denn unter der Flagge Schwarz-Rot-Gold wurde immer nur um die freiheitliche Erneuerung, die Einheit des Vaterlandes und um die deutsche Demokratie gekämpft“. 

In diese Tradition gehören die Befreiungskriege, die Revolution von 1948 und ebenso der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR, bei dem „deutsche Arbeiter diese Fahne als das Fanal der Freiheit auf das Brandenburger Tor“ setzten. Es war eine bewusste Entscheidung, dass Staat und Armee die gleichen Farben führten, dass Truppenfahnen die Wappen und Fahnen des Staates beinhalteten und davon Abstand genommen worden ist, eigene einzuführen. Damit dokumentiert die Bundeswehr nach den Worten des Ministers „ihre Einordnung als Armee des Volkes in das Staatsgefüge, ihre Verpflichtung gegenüber dem freiheitlichen Rechtsstaat und ihren Auftrag, Recht und Freiheit zu schützen“. Der Adler stehe für die „durch das Recht gebändigte Macht, das Eiserne Kreuz schließlich ist seit Generationen das Symbol soldatischer Treue und Tapferkeit“. „Führen Sie diese Tradition weiter, aber bleiben Sie sich bewusst, dass das Symbol allein keine Tradition schafft“, gab der Bundespräsident den Soldaten auf den Weg.

Soldaten erzwangen die Schließung der „Fahnenlücke“

Unter dem Eindruck des Missbrauchs von Symbolen im Dienst der Gewaltherrschaft und der ideologisch aufgeladenen Bedeutung von Fahnen in der Zeit des Nationalsozialismus hatten die „Väter der Bundeswehr“ beim Aufbau der Bundeswehr zunächst bewusst auf die  Einführung von Truppenfahnen verzichtet. Den Reformern schwebte eine „Armee ohne Pathos“ vor. Dabei beriefen sie sich auf die Aufforderung des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss, ihm mit „allem Dekorativen“ fernzubleiben. Im Verteidigungsausschuss des 2. Deutschen Bundestages von 1953 bis 1957 war es der Sozialdemokrat Carlo Schmid, der die Meinung vertrat, „dass eine Truppe mehr braucht als nur Waffentechnik, nämlich sichtbare Symbole, die ausdrücken, wofür sie steht und kämpft, und dies schien mir durch die Nationalfahne als Truppenfahne am besten geschehen zu können“. Gegen die Mehrheit im Ausschuss, die dies – ohne Unterschied der Partei – für „überflüssigen Firlefanz“ hielt, vermochte er sich zu dieser Zeit nicht durchzusetzen.

Wenn in den Anfangsjahren der Bundeswehr die Soldaten den Eid oder das feierliche Gelöbnis auf die Flagge der Bundesrepublik leisteten, wurde diese vom Fahnenmast geholt und wie ein Sprungtuch gehalten. Dass sich aus einem solchen Prozedere „manchmal eine der Würde der feierlichen Handlung nicht recht angemessene Situation“ ergab, berichtete der Unterabteilungsleiter „Innere Führung“ des Bundesministeriums der Verteidigung, Brigadegeneral Wolfgang Köstlin, am 15. Januar 1964 dem Verteidigungsausschuss des 4. Deutschen Bundestages. Inzwischen hatte sich jedoch die Stimmung in der Gesellschaft und der Politik im Blick auf die Bindungskraft nationaler Symbole gewandelt. Als Zeichen der deutsch-französischen Aussöhnung nahm Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle am 8. Juli 1962 auf dem Truppenübungsplatz in Mourmelon, unweit von Reims, eine deutsch-französische Militärparade ab. 

„second class army“

Der Bundeskanzler, der sich während seines USA-Besuchs von der militärischen Symbolik auf dem Heldenfriedhof von Arlington beeindruckt gezeigt hatte, bat in Vorbereitung auf dieses Ereignis den Generalinspekteur Friedrich Foertsch, für eine angemessene Fahne zu sorgen. Während die französischen Soldaten stolz ihre prächtige Trikolore aus Seide mit Gold und Fransen präsentierten, mussten sich die deutschen Kameraden mit einer improvisierten Bundesdienstflagge behelfen. Im Juli 1962 wandte sich Foertsch an Verteidigungsminister Franz Josef Strauß und machte darauf aufmerksam, dass sich besonders junge Soldaten der Bundeswehr benachteiligt fühlen, wenn sie neben alliierten Truppenteilen an militärischen Feierlichkeiten teilnehmen. 

Dass sie im Unterschied zu allen Partnern der NATO über keine Truppenfahnen bzw. Standarten verfügen, vermittele ihnen das Gefühl einer „second class army“ anzugehören. Zahlreiche Truppenteile hätten sich daher in Anlehnung an Verbandsabzeichen selbstständig Fahnen geschaffen. Einige Fahnen waren von amerikanischen und französischen Kameraden gestiftet worden. Bataillone zeigten bei Paraden und festlichen Anlässen einmal diese, einmal jene Fahne. Ein bunter „Wildwuchs“ bewirkte ein Bild der Uneinheitlichkeit. „Der Selbstbeschaffung von Fahnen entgegenzuwirken, ohne zugleich die Einführung von Truppenfahnen für die Verbände in Aussicht zu stellen“ hielt der GI für psychologisch unzweckmäßig und warnte vor einer deprimierenden Wirkung. 

Im September 1962 bat der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfred Zerbel, „weitere Selbstbeschaffungen zu unterbinden sowie vom Gebrauch der ‚Truppenfahnen‘ in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen“. Es sei beabsichtigt, „dem Herrn Bundespräsidenten eine einheitliche Form von Truppenfahnen vorzuschlagen und nach Genehmigung dann die Fahnen in feierlicher Form den Verbänden zu verleihen“. Tatsächlich hatte Minister Strauß im August 1962 dem Führungsstab der Streitkräfte den Auftrag erteilt, die „Fahnenlücke“ zu schließen und ein entsprechendes Muster für die Truppe zu entwerfen. Nachdem ein erster Entwurf verworfen wurde, weil er zu sehr an die Bannerform von Jugendorganisationen erinnerte, wurde der Experte für Symbole, Major Dr. Alois Friedel, einbezogen. Sein Auftrag bei der Gestaltung der Truppenfahne bestand in der Einheitlichkeit für alle Teilstreitkräfte und Waffengattungen, dem Bekenntnis zu den schwarz-rot-goldenen Bundesfarben und der Einbeziehung des Eisernen Kreuzes. Seinen verwirklichten Gestaltungsvorschlag beschrieb er so: „Das Fahnenmuster entspricht dem der Bundesdienstflagge. 

Es ist quadratisch und der Form der Standarten angepasst, wie sie früher von berittenen und dann motorisierten Verbänden geführt worden sind. Das ein Meter mal ein Meter große schwarz-rot-goldene Fahnentuch ist aus schwerer Seide, das Bundeswappen in der Fahnenmitte aufgestickt. Die Fahne ist mit goldenen Nägeln am 2,85 Meter langen, in der Mitte auseinandernehmbaren Fahnenschaft befestigt. Die Fahnenspitze zeigt das Eiserne Kreuz. Der einzelne Verband ist besonders gekennzeichnet durch das Fahnenband, das beim Heer in den Waffenfarben, bei der Luftwaffe und Marine in der Farbe der Teilstreitkraft gehalten ist. Am Fahnenschaft befindet sich der Fahnenring, auf dem der Name des Verbandes eingeprägt ist.“

Bekenntnis zu den Farben der Demokratie

Die beauftragte Bonner Fahnenfabrik lieferte am 4. Dezember 1962 drei Musterfahnen, die nach Genehmigung durch den Minister, dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und dem Verteidigungsausschuss vorgestellt wurden. Der Verteidigungsausschuss entschied sich einstimmig für den Entwurf und genehmigte die erforderlichen Mittel, die mit etwa 500 DM pro Fahne veranschlagt wurden. Bundespräsident Heinrich Lübke zeigte sich bei der Vorführung am 19. Februar 1963 mit dem Fahnenmuster grundsätzlich einverstanden, regte aber Änderungen in Details an. Er verwies auf die in der Öffentlichkeit kontrovers geführte Diskussion darüber, ob Truppenfahnen in einer modernen Armee noch zeitgemäß seien, erkannte aber in ihrer Symbolkraft einen gemeinschaftsbildenden und erzieherischen Wert, der geeignet sei, „dem Bürger in Uniform seine Verpflichtung gegenüber dem Staat deutlich zu machen“. Nach mehreren Beratungen im Bundespräsidialamt und der Zustimmung durch den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages unterschrieben Bundespräsident Heinrich Lübke, Bundeskanzler Ludwig Erhard und der Bundesminister der Verteidigung Kai-Uwe von Hassel am 18. September 1964 die Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr. Veröffentlicht wurde sie am 20. Oktober 1964 im Bundesgesetzblatt.

Die herausgehobene feierliche Übergabe der ersten von 520 Truppenfahnen der Bundeswehr am 7. Januar 1965 an das Wachbataillon erklärt sich aus deren repräsentativen Aufgaben bei Staatsbesuchen und anderen offiziellen Anlässen, die militärische Ehren wie das Präsentieren von Waffen und die Durchführung von Zeremonien umfassen. Am 23. April 1965 folgten die feierlichen Übergaben der Truppenfahnen durch Verteidigungsminister von Hassel in Plön an Einheiten der Marine und in Köln an die Truppenteile der Territorialen Verteidigung und am 24. April in Münster an das Heer und in München an die Marine.

Als sich zeigte, dass 46 „Dienstjahre“ an der ersten Truppenfahne der Bundeswehr ihre Spuren hinterlassen hatten, übernahm der Deutsche BundeswehrVerband die Patenschaft und die Kosten für ihre sachgerechte Restaurierung. Im Januar 2012 besuchte der Kommandeur des Wachbataillons, Oberstleutnant Michael Krobok, mit der Fahne die Bundesgeschäftsstelle des DBwV in Berlin. Als Dank für die Hilfe überreichte er dem Bundesvorsitzenden eine repräsentative Patenschaftsurkunde.

Der Autor dankt DBwV-Ehrenmitglied Friedrich-Karl Freiherr von Wrangel, der am 24. April 1965 in Münster die Traditionsfahnen geführt und seine umfangreiche Materialsammlung dem DBwV zur Verfügung gestellt hat, dem Militärarchiv Freiburg und der Familie de Maizière für das Einverständnis zur Nutzung des Nachlasses von Ulrich de Maizière.

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