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Am 6. März 2015 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst novelliert. Die Gleichstellung ist ein politisches Ziel der Bundesregierung. Seit mehr als 20 Jahren gelten für den öffentlichen Dienst des Bundes gesetzliche Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen – es gibt trotzdem bei der Besetzung von Gremien und leitenden Funktionen mit Frauen immer noch Nachholbedarf, da dies immer noch nicht in allen Köpfen verankert ist. Ich selbst bin nun im 21. Jahr als Frauenbeauftragte beziehungsweise Gleichstellungsbeauftragte tätig. Bei Diskussionen fällt immer wieder auf, dass viele Menschen denken „so schlimm kann es doch nicht sein.“
Während ihrer Jugend- und Ausbildungszeit erfahren Mädchen keine Ungleichheit. Im Gegenteil, sie werden oft sogar vorgezogen, weil sie braver und fleißiger sind. Mädchen schreiben bessere Noten, besuchen eher das Gymnasium, sie sind auch in der Berufsausbildung und der Universität erfolgreicher. Im Berufsleben erleben junge Frauen dann oft eine gläserne Decke, wenn sie bedingt durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen Teilzeit oder Telearbeit beantragen. „Die stehen uns ja nicht komplett zur Verfügung.“ Sich um die Familie zu kümmern und gleichzeitig im Beruf erfolgreich zu sein ist für niemanden einfach, weder für einen Mann noch für eine Frau.
Das Verständnis und die Akzeptanz für die Unterschiedlichkeit bei den Vorgesetzen zu wecken, ist einer der Hauptaufgaben von uns Gleichstellungsbeauftragten. Chancengleichheit für Frauen und Männer kommt allen zugute. Frauen bringen einen anderen Blickwinkel mit, kommunizieren mehr im Team und gehen weniger Risiken ein.
Fakt ist, dass wir der Realität ins Auge blicken müssen: Frauen und Männer sind strukturell nicht gleichberechtigt, auch wenn es im Grundgesetz steht. Wir müssen umdenken – die Erwerbstätigkeit von Frauen steigt, aber die Führungsetagen sind von einer geschlechterparitätischen Besetzung weit entfernt. Wir wollen aufgrund unserer Leistung anerkannt werden und nicht nur die Quotenfrau sein. Gleichberechtigung ist dann erreicht, wenn all das selbstverständlich ist und wir keine Quoten mehr brauchen.
Führungskräfte beteiligen sich nicht durchgängig ernsthaft an der Gleichstellung, eine erfolgreiche Gleichstellungsstrategie konnte bisher nicht in allen Bereichen etabliert werden. Gleichberechtigung findet in den Köpfen, im individuellen Handeln, in zwischenmenschlicher, beruflicher und politischer Hinsicht statt. Die Überzeugung der Akteurinnen und Akteure für die Sinnhaftigkeit fehlt, dass die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nachhaltig zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Dienststelle beiträgt.
Das Engagement einer Gleichstellungsbeauftragten wird häufig als persönliches Anliegen dargestellt und somit als unwichtig abgestempelt. Dies ist als problematisch anzusehen, da spezielle Kompetenzen und Erfahrungen von der Gleichstellungsbeauftragten nicht genutzt werden und damit eine erfolgreiche Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes verhindert wird. Wir Gleichstellungsbeauftragte können dazu beitragen, bestimmte Ergebnisse zu erreichen. Wir engagieren uns und sind deshalb häufig mit dem Ergebnis der Arbeit zufrieden, da ein steter Tropfen den Stein höhlt. Wird in dieser Erfolgsprüfung aber die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in der Dienststelle betrachtet, stellen wir ganz schnell fest, dass die Gleichstellungsarbeit immer wieder erläutert und auf die gesetzlichen Vorgaben verwiesen werden muss.
Um an der tatsächlichen internen Entscheidungsfindung der Dienststelle zu personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten teilzunehmen, erfordert dies ein ständiges darauf-aufmerksam-machen, um entsprechenden Informationen zu bekommen. Eine kontinuierliche Unterrichtung beziehungsweise Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten findet nicht statt – es scheint immer noch ungewohntes Terrain zu sein. Viele Vorgesetzte und Führungskräfte kennen das neue Bundesgleichstellungsgesetz nicht, obwohl es ihre Pflicht ist, die Erreichung der Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes zu fördern. Die Antworten lauten dann „Das war aber keine böse Absicht!“ oder „Haben wir vergessen, ist doch nicht so schlimm, es geht ja schließlich um die Sache.“ Von Carola Plum-Diedenhofen
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