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Bringt dieser Koalitionsvertrag wirklich so viel Freude mit sich? Aus Sicht der Zivilbeschäftigten der Bundeswehr bestehen noch viele offene Fragen. Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die schwarz-rote Koalition hat vor mehreren Wochen ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Koalitionsvertrag und seine möglichen Folgen – unter anderem für die Sicherheitspolitik und die Bundeswehr – sind aus unterschiedlichen Blickwinkeln bereits umfassend beleuchtet worden. Dennoch sei noch ein Blick aus der Perspektive des Zivilpersonals in der Bundeswehr erlaubt, welche Vorhaben es in den kommenden vier Jahren erwarten darf oder auch befürchten muss.Beginnen wir mit den Befürchtungen: Die neue Koalition plant, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu flexibilisieren. Damit könnte anstatt der täglichen Höchstgrenze von acht bzw. zehn Stunden zukünftig eine Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden gelten. Zwar gilt im Bundesdienst der TVöD, aber in der letzten Tarifeinigung ist die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden mit einer auf Freiwilligkeit und Befristung beruhenden Regelung bis zu 42 Wochenstunden ergänzt worden. In diesem Zusammenhang dürfte die Umsetzung unserer langjährigen Forderung nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 39 Stunden in weite Ferne gerückt sein. Immerhin ist für (angeordnete) Mehrarbeit und Überstunden Steuerfreiheit in Aussicht gestellt worden. Längere Arbeitszeiten gehen jedoch zulasten der Gesundheit und dürften wohl kaum zu den Attraktoren des öffentlichen Dienstes zählen.
Von besonderem Interesse sind die Vorhaben für den Bundesdienst. Hier sind eine ressortübergreifende Verwaltungsreform mit einer Bündelung von Service-Einheiten unter anderem in den Bereichen Personal, Vergabe und Beschaffung geplant. Personalgewinnungsverfahren, Personalplanung und -entwicklung sowie Beurteilungsstandards sollen vereinheitlicht werden. Inwieweit die Bundeswehr hierbei eingebunden sein wird, ist noch völlig offen. Wie ihre Vorgänger möchte auch diese Koalition die Bundesverwaltung durchgehend digitalisieren. Dieses Ziel ist zwar sehr begrüßenswert, hinsichtlich seiner Erreichung lehrt die Erfahrung leider eine gewisse Zurückhaltung.
Herausragendes Augenmerk ist die Absicht, den Personalbestand der Bundesministerien und bestimmten Bundesbehörden um mindestens acht Prozent zu reduzieren. Ein konkurrierender Berufsverband fordert hierzu bereits als sozialverträgliche Begleitmaßnahme die Wiedereinführung der tariflichen und dienstrechtlichen Altersteilzeit. Angesichts vieler unbesetzter Dienstposten und der verstärkten Zurruhesetzung der Boomer-Generation wird man wohl kaum auf dieses Instrument zurückgreifen wollen. Dagegen dürfte für den Geschäftsbereich des BMVg aufgabenbedingt weiterhin von einem Personalaufwuchs in allen Statusgruppen auszugehen sein. Eine Reduzierung im BMVg selbst mag dabei nicht ganz ausgeschlossen sein, jedoch dürfte das Personal mit seinen Aufgaben in den nachgeordneten Bereich verlagert werden.
Die im Rahmen der Erhöhung der Attraktivität im öffentlichen Dienst vorgesehenen Vorhaben wie mehr Frauen in Führungspositionen, flexiblere Arbeitszeitmodelle, Führen in Teilzeit oder Abbildung der Vielfalt der Gesellschaft in der öffentlichen Verwaltung sind in der Bundeswehr bereits weitgehend umgesetzt.
Das öffentliche Dienstrecht soll grundlegend modernisiert werden durch Öffnung der Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen auch für andere Fachrichtungen und der Vereinfachung von Laufbahnwechsel. Damit wird in der Zielsetzung unserer Forderung nach einer Einheitslaufbahn nach dem bayerischen Modell entsprochen und es besteht die realistische Hoffnung auf eine Umsetzung durch das CSU-geführte BMI. Ansätze hierzu hatte auch die Ampelkoalition gehabt, deren Umsetzung jedoch bisher durch das BMI verschleppt wurde. Karrierewege und Vergütungsmodelle sollen zukünftig leistungsorientierter ausgerichtet werden. Ebenso von der alten Koalition geplant, jedoch nicht umgesetzt, möchte auch die neue die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessern sowie Personalrotationsverfahren zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der EU einführen.
Der DBwV wird in gewohnter Weise die Umsetzung des Koalitionsvertrags in den nächsten vier Jahren auch bei den für das Zivilpersonal betroffenen Themen konstruktiv begleiten. Aber auch kritisch – dort, wo es notwendig sein wird. So wie bereits wenige Tage nach der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung, als die Arbeitsministerin Bärbel Bas die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen in das Rentensystem forderte, ohne die Komplexität und die Folgen dieses Themas zu bedenken.
Mit herzlichen Grüßen, Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile BeschäftigteKlaus-Hermann Scharf
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