Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Als zuständiges Ressort hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger vorgelegt. Foto: picture alliance/Daniel Kalker
Berlin. Es geht voran: Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des im April vereinbarten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, auf die Soldatinnen und Soldaten sowie auf die Versorgungsempfänger vorgelegt.
Viele Mitglieder haben sich in den vergangenen Wochen beim DBwV gemeldet, haben nachgefragt, was nun passiert, nachdem Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im April eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht hatten.
Wie schon in der Vergangenheit ist etwas Geduld gefordert – die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bedarf einer gesetzlichen Regelung. Und ein entsprechender Entwurf wurde nun vom zuständigen Bundesinnenministerium dem Deutschen BundeswehrVerband zur Stellungnahme vorgelegt.
Inflationsausgleich auch für Versorgungsempfänger
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs: Es ist vorgesehen, dass Beamte und Soldaten in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro erhalten. Diese Sonderzahlung soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes zugutekommen, abhängig von den jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen in der Hinterbliebenenversorgung. Ab dem 1. März 2024 werden die Besoldungs- und Versorgungbezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro, dann um weitere 5,3 Prozent angehoben.
Mitte Juli soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, bevor es dann den Abgeordneten des Bundestages zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto der Besoldungs- und Versorgungsempfänger eingeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: