Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Als zuständiges Ressort hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger vorgelegt. Foto: picture alliance/Daniel Kalker
Berlin. Es geht voran: Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des im April vereinbarten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, auf die Soldatinnen und Soldaten sowie auf die Versorgungsempfänger vorgelegt.
Viele Mitglieder haben sich in den vergangenen Wochen beim DBwV gemeldet, haben nachgefragt, was nun passiert, nachdem Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im April eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht hatten.
Wie schon in der Vergangenheit ist etwas Geduld gefordert – die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bedarf einer gesetzlichen Regelung. Und ein entsprechender Entwurf wurde nun vom zuständigen Bundesinnenministerium dem Deutschen BundeswehrVerband zur Stellungnahme vorgelegt.
Inflationsausgleich auch für Versorgungsempfänger
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs: Es ist vorgesehen, dass Beamte und Soldaten in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro erhalten. Diese Sonderzahlung soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes zugutekommen, abhängig von den jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen in der Hinterbliebenenversorgung. Ab dem 1. März 2024 werden die Besoldungs- und Versorgungbezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro, dann um weitere 5,3 Prozent angehoben.
Mitte Juli soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, bevor es dann den Abgeordneten des Bundestages zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto der Besoldungs- und Versorgungsempfänger eingeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: