70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hechingen/Berlin - Das Landgericht in Hechingen (Zollernalbkreis) hat einen ehemaligen Soldaten aus Berlin wegen Missbrauchs der Befehlsgewalt zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Das übergeordnete Gericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen, gegen das der Angeklagte Berufung einlegt hatte. Der 30 Jahre alte Berliner hatte einen damaligen untergebenen Soldaten in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf zweimal ohne militärischen Anlass strammstehen lassen, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Zuvor hatte der SWR berichtet.
In der drei Tage andauernden Gerichtsverhandlung hatte der Richter neue Zeugen befragt und weitere Beweise gesichtet. Schlussendlich kam das Gericht zum gleichen Ergebnis wie zuvor das Landgericht.
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