DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Jahresrückblick Januar – Afghanistan-Enquete und Artikelgesetz Zeitenwende
Gesetzgeber nimmt Drohnenabwehr in den Fokus
36. Europäischer Abend: Ein Lagebild und die Herausforderungen
Das Hin und Her um die Mindestdienstzeiten
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hechingen/Berlin - Das Landgericht in Hechingen (Zollernalbkreis) hat einen ehemaligen Soldaten aus Berlin wegen Missbrauchs der Befehlsgewalt zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Das übergeordnete Gericht bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen, gegen das der Angeklagte Berufung einlegt hatte. Der 30 Jahre alte Berliner hatte einen damaligen untergebenen Soldaten in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf zweimal ohne militärischen Anlass strammstehen lassen, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Zuvor hatte der SWR berichtet.
In der drei Tage andauernden Gerichtsverhandlung hatte der Richter neue Zeugen befragt und weitere Beweise gesichtet. Schlussendlich kam das Gericht zum gleichen Ergebnis wie zuvor das Landgericht.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: