Für den Aufwuchs der Bundeswehr sind weitere Planstellen notwendig. Foto: Bundeswehr/Torsten Kraatz

Damit die Bundeswehr wie geplant auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten aufwachsen kann, sind weitere Planstellen notwendig. Foto: Bundeswehr/Torsten Kraatz

09.04.2022
Robert Klute

Personalhaushalt – „Die Trendwende Planstellen muss fortgesetzt werden“

Berlin.Bei der Tragik und den entsetzlichen Bildern, die uns aus der Ukraine erreichen, ist klar, dass auch im politischen Berlin der Fokus auf dem Krieg in der Ukraine liegt. Gleichzeitig müssen weitere Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben und umgesetzt werden. Eines der Gesetze, die aktuell fast schon unter dem öffentlichen Radar im Bundestag behandelt werden, ist das Haushaltsgesetz für das Jahr 2022.

Dabei geht es nicht um das überall präsente sogenannte „Sondervermögen“ für die Bundeswehr, also den zusätzlichen 100 Milliarden Euro. Hier geht es um den ganz normalen jährlichen Haushalt für die Bundeswehr, wobei sich das Gesetzgebungsverfahren durch die Bundestagswahl im letzten Jahr verzögerte. Für die Menschen der Bundeswehr ist dabei vor allem der sogenannte Personalhaushalt von Bedeutung. „Klar ist, dass die Bundeswehr weiter auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten wachsen soll. Dafür sind weitere Planstellen notwendig“, fasst der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, Oberstleutnant Dr. Detlef Buch, das laufende Verfahren zusammen.

Seit 2016 wurde der Personalaufwuchs überwiegend durch Planstellenumwidmungen, sogenannte Hebungen, erreicht. Das heißt, die Bundeswehr konnte wachsen, ohne weitere Planstellen zugewiesen zu bekommen. Im Jahr 2021 sind dann erstmalig wirklich neue Planstellen für die Bundeswehr ausgewiesen worden. „Diese Trendwende Planstellen muss fortgesetzt werden, es sind also zusätzliche Planstellen erforderlich, damit die Bundeswehr den personellen Aufwuchs durchführen kann“, so Buch weiter.  Dafür hat der DBwV erneut eine Personalhaushaltsforderung aufgestellt, die den notwendigsten Bedarf darstellt und im Kern den Beförderungsstau bei Hauptfeldwebeln und -bootsleuten im Blick hat. Um hier für eine notwendige Entlastung zu sorgen, sind 1000 zusätzliche Planstellen erforderlich.

Klar ist aber auch, dass die Landes- und Bündnisverteidigung nicht ohne die Reserve laufen kann. Aus diesem Grund sind weitere 500 sogenannte „Stellen Res“ erforderlich, um die gewachsenen Anforderungen – insbesondere die Umsetzung der seit 2021 neuen Grundbeorderung – im Personalhaushalt abzubilden. Nur mit den zusätzlichen Stellen erhält die Reserve die Flexibilität, die sie braucht.

Schließlich fordert der DBwV eine Nachbesserung von weniger als 20 Planstellen im Bereich der Wehrverwaltung. „Die strukturelle Überlastung der Truppendienstgerichte macht uns bereits seit langer Zeit Sorgen“, berichtet der Justitiar des DBwV, Christian Sieh. Verfahren dort ziehen sich teilweise über viele Jahre, oft wegen der geringen Personaldecke. „Die Umsetzung dieser sehr überschaubaren Forderung ermöglicht eine schnellere Erledigung der aufgelaufenen Disziplinarverfahren und wird für eine nachhaltige Entlastung sorgen, von der am Ende alle profitieren“, so Sieh weiter.  

Klar ist, dass der Blick im politischen Berlin gerade nicht auf Planstellen und Details zum Haushalt liegt. Dennoch muss die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende jetzt auch unterfüttert werden. Für die Bundeswehr ist der Personalhaushalt dafür unerlässlich und insoweit ist der Bundestag nun gefragt, seiner Verantwortung für die Parlamentsarmee Bundeswehr im Detail nachzukommen.

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Alle Ansprechpartner im Überblick