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Die nahezu 40 Mitglieder von Beteiligungsgremien kamen von Dienststellen aus Frankreich, Baden-Württemberg und Bayern zur Tagung nach Langenau. Foto: Ingo Kaminsky
Der DBwV braucht mit seinen Mitgliedern stärkere Vertretung in Beteiligungsgremien aller Ebenen.
Personalratswahlen 2024, die Arbeit in Beteiligungsgremien und die Zusammenarbeit des DBwV mit Personalräten waren Themen der zweitägigen Tagung des Landesverbands unter Leitung von Hauptmann a.D. Oliver Hartmann mit nahezu 40 Teilnehmern in Langenau.
Landesvorsitzender Oberstleutnant a.D. Josef Rauch stellte zunächst die Positionen des DBwV vor zu ausgewählten Herausforderungen der Bundeswehr wie Division 2025, Litauen-Brigade, Personal- und Strukturplanungen. Er kommentierte den neuerlichen Erfolg des DBwV bei den jüngst verabschiedetem BBVAnpÄndG.
Zugleich bestärkte er die Mitglieder in Beteiligungsgremien in ihrem Engagement: „Der DBwV ist bei gesetzgeberischen Maßnahmen am Ball, braucht aber zur Wahrung der Interessen der Soldaten bei untergesetzlichen Maßnahmen eine stärkere Mitarbeit der DBwV-Mitglieder in Beteiligungsgremien!“
Bei Personalratswahlen Präsenz des DBwV in Beteiligungsgremien stärken
Deutlich machte dies der Vorsitzende CIR im DBwV, Oberstabsbootsmann Holger Weihe, am Beispiel der SAZV. Als Vorsitzender der DBwV-Fraktion im HPR beim BMVg nannte er gute Gründe, die Nachbesserungen der aktuellen Vorlage zur SAZV erfordern. Die seitens des Dienstherrn und von Vorgesetzten vorgetragene Bedenken, dass die SAZV die Einsatzbereitschaft gefährde, teilten Teilnehmer nicht: „Die Einsatzbereitschaft wird nicht durch die SAZV gefährdet, sondern durch fehlendes Material und Personal!“
Oberstabsfeldwebel Sascha Altenhofen kämpft in Vorbereitung der Personalratswahlen 2024 für eine starke Präsenz von Mitgliedern des DBwV in den Beteiligungsgremien. Dafür sichert der Vorsitzende Fachbereich Beteiligungsrechte diesen Mandatsträgern die Unterstützung des DBwV u.a. mit der Kampagne „Farbe bekennen“ zu. Zudem fordert er mit seinem „Arbeitsplan Personalratswahlen“ die TruKa und StoKa auf, mit Wahlwerbung, Kandidatengewinnung und bei der Listenerstellung aktiv zu werden.
DBwV steht PR-Mitglieder auch in rechtlichen Fragen zur Seite
Das Beteiligungsrecht ist komplex und auch die DBwV-Mitglieder in Personalräten werden deshalb vom DBwV unterstützt. Burkhard Kötke vom DBwV Abt R5 machte dies an Beispielen der Rechtsprechung im Beteiligungsrecht deutlich. Er kann gerade bei Personalratswahlen auf eigene langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt verweisen und riet zu einer gründlichen Vorbereitung der Personalratswahlen 2024, um Wahlanfechtungen keine Chance zu geben.
Das Dienst- und Disziplinarrecht der Bundeswehr erfährt gegenwärtig Anpassungen. Änderungen im Soldatengesetz (SG) insbesondere zu neuen Entlassungstatbeständen und in der WDO sowie zu erwartende Auswirkungen erläuterte Justitiar Christian Sieh.
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