Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Haushaltsentwurf 2026: Deutlich mehr Geld und neue Planstellen für die Bundeswehr
Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Sozialberater RA Dipl. Verwaltungswirt Jürgen Kilian stellte bei der Mitgliederversammlung der KERH Neckarzimmern die Beratungs- und Leistungsangebote des Sozialdienstes für Ehemalige vor. Foto: Anette Bopp
Mosbach. Zur Mitgliederversammlung der Kameradschaft ERH Neckarzimmern Ende Oktober dieses Jahres hatte Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Zechner den für die Ehemaligen ebenso zuständigen Sozialberater RA Dipl. Verwaltungswirt Jürgen Kilian in das TCRH Training Center Retten und Helfen Mosbach eingeladen.
Dieser führte die Teilnehmer ca. eineinhalb Stunden fachmännisch und informativ durch die Neuerungen, Regelungen und Änderungen bei Pflege, Beihilfe und insbesondere durch den Dschungel der Versorgung von Hinterbliebenen. Die Teilnehmer gewannen so einen umfassenden Überblick über notwendige Vorsorgemaßnahmen, die jeder einzelne unter Berücksichtigung seines persönlichen Bedarfes idealerweise zu leisten hat, um Im Falle familiärer Pflege- und Notfallsituation nicht unvorbereitet zu sein. Nach seinen Hinweisen für die Vorsorge auch für den Sterbefall hatte der Sozialberater noch viele Fragen zu beantworten.
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