DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Der DBwV trauert um Hauptmann a.D. Michael Scholz
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Soldaten warten am Bahnhof: Das BMVg informiert nun über die neuen Regelungen zum Wahlrecht zwischen UKV und TG. Foto: Bundeswehr/Stollberg
Berlin. Ab dem 1. Januar 2019 ist der Strukturerlass zum Wahlrecht zwischen Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV) Geschichte – dann greift das sogenannte Optionsmodell („3+5-Regel“), wie wir schon 11. Dezember berichtet haben. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte lange auf eine gesetzliche Regelung zum Wahlrecht zwischen UKV und TG gedrängt. Nun informiert auch der Dienstgeber über die neuen, ab kommendem Jahr geltenden Regelungen. Barbara Wießalla, Abteilungsleiterin Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) im BMVg, erläutert den Beschäftigten der Bundeswehr per Rundschreiben, was sich nun ändert. Wir stellen Ihnen das Schreiben der Abteilungsleiterin IUD hier als PDF zum Download zur Verfügung.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: