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"Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten", sagt Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA.
Der Versuch, die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA) beim BMVg anzufechten, ist erfolglos geblieben. Die Wahl vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden, entschied jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und die geltend gemachten Wahlmängel seien als unzulässig zurückgewiesen worden, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
In einer Stellungnahme erklärte Oberleutnant Sebastian Habicht, Sprecher des 8. GVPA: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes: Der 8. GVPA kann nach der heutigen Zurückweisung der Wahlanfechtung weiterhin legitim und sattelfest die Interessen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vertreten. Durch die trotzdem erfolgte Erörterung von Rechtsfragen wird den zukünftigen Wahlvorständen mehr Rechtssicherheit gegeben.“
Hier geht es zur Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht.
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