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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
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Auch die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) wird als Inhousegesellschaft weitergeführt. Foto: Bundeswehr/De Castro
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
für die Kooperationsgesellschaften der Bundeswehr, die inzwischen aufgrund der einhundertprozentigen Beteiligung allesamt sogenannte Inhousegesellschaften der Bundeswehr sind, werden seit längerer Zeit im BMVg Folgelösungen gesucht. Damit einhergehend laufen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, ob die Aufgaben der Inhousegesellschaften zukünftig vollständig bei ihnen verbleiben, zwischen ihnen und der Bundeswehr aufgeteilt oder (wieder) komplett durch die Bundeswehr wahrgenommen werden sollen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die zu erbringenden Dienstleistungen für die Bundeswehr von Interesse, sondern auch für einen Teil des Bundeswehrpersonals, das zu den Inhousegesellschaften gestellt oder beigestellt wurde, darunter größtenteils Tarifbeschäftigte.
Für die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH ist schon vor längerer Zeit die Entscheidung gefallen, sie nicht zu verkaufen, sondern als Inhousegesellschaft weiterzuführen. Chauffeurleistungen für Dienststellenleitende und Gleichgestellte sollen zukünftig nicht mehr durch die BwFuhrparkService GmbH erfolgen. Hierfür werden ein Teil der beigestellten zivilen Kraftfahrer wieder in die Bundeswehr zurückkommen. In Abhängigkeit der Ergebnisse von noch laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen könnten Weitere für Fahrleistungen für Kraftfahromnibusse und für Materialtransporte folgen. Dagegen soll die Untersuchung beim Bundeswehr-Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) die Inhousegesellschaft als tragfähigere Lösung ergeben haben. Im Zusammenhang mit dem BwBm wurde bekannt, dass es für die bei ihr im Arbeitsverhältnis stehenden Beschäftigten keine tariflich geregelte Entlohnung gibt. Trotz einschlägiger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit beziehen zumindest einige von ihnen einen Lohn, der unterhalb der Entgeltgruppen der von der Bundeswehr beigestellten Beschäftigten mit adäquaten Tätigkeiten und sogar unter der Entgeltgruppe 1 des TVöD liegen soll. Laut der Staatssekretärin Dr. Sudhof sollen in den kommenden drei Jahren für alle Inhousegesellschaften des Bundes eine Tarifbindung herbeigeführt werden.
Die bekanntgewordenen Umstände werfen Fragen auf. Vor dem Hintergrund, dass nicht erst seit der letzten Bundestagswahl die Bundesregierung auf soziale Gerechtigkeit drängt, ist die Tolerierung von prekären Arbeitsverhältnissen in bundeseigenen Gesellschaften sehr fragwürdig. Anstatt Behördenlösungen mögen Auslagerungen von Dienstleistungen für die Bundeswehr in Inhousegesellschaften wirtschaftlicher sein, jedoch nicht auf Kosten von Dumpinglöhnen. Wenn die Bundeswehr sich ihren selbst ausgegebenen Ruf als attraktiver Arbeitgeber nicht schädigen will, dann darf die Einführung von Tariflöhnen in den für sie tätigen Gesellschaften keine drei Jahre dauern.
Mit herzlichen GrüßenIhr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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