In wenigen Tagen beginnt die 21. Hauptversammlung des DBwV - ein großer Teil der Anträge, über die beraten und abgestimmt wird, betrifft die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr. Foto: DBwV/Scheurer

In wenigen Tagen beginnt die 21. Hauptversammlung des DBwV - ein großer Teil der Anträge, über die beraten und abgestimmt wird, betrifft die Zivilbeschäftigten der Bundeswehr. Foto: DBwV/Scheurer

07.12.2021
Klaus-Hermann Scharf

Ein Drittel aller Anträge betrifft das Zivilpersonal

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

sofern nicht außergewöhnliche Ereignisse diese Regel unterbrechen, finden alle vier Jahre immer wieder die gleichen Veranstaltungen statt: Olympische Spiele, Fußball-WM und -EM, Bundestagswahlen – und die Hauptversammlung des DBwV. Das höchste Organ unseres Verbandes wird kurz vor Weihnachten zusammenkommen und unter Bewertung der zurückliegenden vier Jahre den Kurs der Verbandspolitik sowie den Bundesvorstand für die kommende Wahlperiode bestimmen.

Obwohl fast die Hälfte der vergangenen vier Jahre das verbandliche Arbeiten pandemiebedingt sehr eingeschränkt war, konnte der DBwV für seine Mitglieder und die Menschen in der Bundeswehr beachtliche Erfolge erzielen. Das gilt auch für das Zivilpersonal. Das Besoldungsstrukturen-modernisierungsgesetz (BesStMG), von dem die Beamtinnen und Beamten und zum Teil außertariflich auch die Tarifbeschäftigten profitieren, ist sicherlich der herausragende Erfolg. Dies hat sich auch in der Mitgliederentwicklung im zivilen Status positiv niedergeschlagen und trotz des gegenläufigen Trends bei den Interessenorganisationen aufgrund der Pandemie verzeichnen wir hier erfreulicherweise weiterhin einen Zuwachs.

Von den über 500 Anträgen zur Hauptversammlung betreffen ein Drittel das Zivilpersonal – entweder nur eine oder beide zivile Statusgruppen oder gemeinsam mit den Soldatinnen und Soldaten alle Menschen in der Bundeswehr sowie teilweise sogar den gesamten Bundesdienst. Für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse ist der neu zu wählende Bundesvorstand verantwortlich, für dessen Mandat des Fachbereichsvorsitzenden Zivile Beschäftigte ich nochmals kandidieren werde. Insbesondere diejenigen Beschlüsse, die einer Finanzierung bedürfen, werden vor dem Hintergrund des durch die Pandemie und Flutkatastrophe angespannten Bundeshaushalts eine besondere Herausforderung darstellen. Aussagen aus den Verhandlungen der Ampelkoalition, dass es nicht zu dem von AKK anvisierten Personalzuwachs in der Bundeswehr kommen solle, bestätigen die Befürchtungen. Daher werden nicht nur Verbesserungen der Attraktivität für die Mitglieder, sondern ebenso der Erhalt des bisher Erreichten als Erfolge für einen Interessenverband gewertet werden müssen.

Nach dem verbandlichen Höhepunkt wird es fast nahtlos in den familiären Teil des Jahres gehen. In der besinnlichen Zeit der Weihnachtsfeiertage blicken wir auf ein ereignisreiches und leider auch sehr trauriges Jahr zurück. Die in der Coronapandemie und in der Flutkatastrophe gezeigte Solidarität macht jedoch auch Mut für die Zukunft. Daher wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und vor allem gesundes neues Jahr.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Klaus-Hermann Scharf
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

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