70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Betroffen von der Neuregelung sind hauptsächlich Tarifbeschäftigte, die bei der GKV versichert sind. Foto: Pixabay
Für alle Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entfällt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes zur Vorlage beim Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023. Ab diesem Datum sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen elektronisch abzurufen.
Mitglieder der GKV erhalten – ggf. nur auf Wunsch – von ihrem Arzt, Zahnarzt oder vom Krankenhaus (mit Teilnahme am Entlassungsmanagement) nur noch einen für sie selbst bestimmten Nachweis ihrer Krankschreibung. Wir empfehlen ausdrücklich, sich diesen Nachweis aushändigen oder per E-Mail zusenden zu lassen und mindestens ein Jahr aufzuheben, um zur Klärung von möglichen Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber beitragen zu können. Unabhängig von diesem Verfahren bleibt die Pflicht zur Krank- und Gesundmeldung in der Dienststelle bestehen.
Betroffen sind hauptsächlich Tarifbeschäftigte, die bei der GKV versichert sind, ebenso bei ihr freiwillig versicherte Beamtinnen und Beamte. Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung (PKV), das sind wenige Tarifbeschäftigte, aber hauptsächlich Beamtinnen und Beamte, müssen weiterhin die AU ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber vorlegen. Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Mitglieder der PKV gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen.
Zu beachten ist, dass bei Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit Leistungen der Renten- oder der gesetzlichen Unfallversicherung weiterhin auch Mitglieder der GKV eine AU dem Arbeitgeber oder Dienstgeber vorlegen müssen. Gleiches gilt bei Krankschreibungen durch privat praktizierende Ärzte im In- oder Ausland.
Bereits im Januar 2022 wurde mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begonnen. Von den ursprünglich drei Ausfertigungen entfiel die dritte zur Vorlage bei der Krankenkasse. Die Arztpraxen melden seitdem die Arbeitsunfähigkeit elektronisch direkt an die zuständige Krankenkasse.
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