Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt: Der DBwV hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Foto: picture alliance/Andreas Berheide/Shotshop

Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt: Der DBwV hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Foto: picture alliance/Andreas Berheide/Shotshop

26.01.2026
Bernd Kaufmann

Starker Einsatz, klares Ergebnis: § 27 BLV bleibt

Erfolgreiche Interessenvertretung zahlt sich aus

Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Besonders im Fokus stand dabei der § 27 BLV, der den Aufstieg besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter ohne klassischen Laufbahnweg ermöglicht. Dieser Paragraf ist von zentraler Bedeutung für viele Beschäftigte, da er berufliche Erfahrung, Leistung und Praxiswissen angemessen berücksichtigt und damit echte Entwicklungsperspektiven eröffnet.

Drohende Streichung hätte gravierende Folgen gehabt

Ursprüngliche Überlegungen, diesen Paragrafen zu streichen oder nur noch übergangsweise fortzuführen, hätten erhebliche Nachteile für das Bestandspersonal bedeutet. Gerade in spezialisierten Bereichen, etwa bei den Bundeswehrfeuerwehren oder anderen technisch geprägten Verwendungen, ist der praxisorientierte Aufstieg nach § 27 BLV ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und zur Motivation erfahrener Kolleginnen und Kollegen. Der DBwV hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass alternative Modelle wie lange fachspezifische Qualifizierungen für viele Betroffene keine realistische oder attraktive Option darstellen insbesondere nicht für ältere und berufserfahrene Beschäftigte.

Klarer Erfolg der Verbandsarbeit

Dass § 27 BLV nun auch künftig Bestand haben wird, ist daher ein klarer Erfolg unserer Forderungen. Er zeigt, dass die Argumente des Verbandes gehört wurden und dass die Belange der Mitglieder Einfluss auf gesetzgeberische Entscheidungen nehmen können. Der Erhalt dieses Paragrafen steht zugleich für ein modernes Verständnis von Personalentwicklung, das nicht ausschließlich formale Bildungswege, sondern auch nachgewiesene Leistung und langjährige Berufserfahrung anerkennt.

Engagement für faire Laufbahngestaltung geht weiter

Der Deutsche BundeswehrVerband wird sich weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Laufbahnrecht und Personalentwicklung im öffentlichen Dienst fair, durchlässig und praxisgerecht ausgestaltet werden. Der Fortbestand des § 27 BLV ist ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamten und ein Beleg dafür, dass sich Engagement und geschlossene Interessenvertretung lohnen.

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