Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
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Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt: Der DBwV hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Foto: picture alliance/Andreas Berheide/Shotshop
Erfolgreiche Interessenvertretung zahlt sich aus
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Besonders im Fokus stand dabei der § 27 BLV, der den Aufstieg besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter ohne klassischen Laufbahnweg ermöglicht. Dieser Paragraf ist von zentraler Bedeutung für viele Beschäftigte, da er berufliche Erfahrung, Leistung und Praxiswissen angemessen berücksichtigt und damit echte Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Drohende Streichung hätte gravierende Folgen gehabt
Ursprüngliche Überlegungen, diesen Paragrafen zu streichen oder nur noch übergangsweise fortzuführen, hätten erhebliche Nachteile für das Bestandspersonal bedeutet. Gerade in spezialisierten Bereichen, etwa bei den Bundeswehrfeuerwehren oder anderen technisch geprägten Verwendungen, ist der praxisorientierte Aufstieg nach § 27 BLV ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und zur Motivation erfahrener Kolleginnen und Kollegen. Der DBwV hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass alternative Modelle wie lange fachspezifische Qualifizierungen für viele Betroffene keine realistische oder attraktive Option darstellen insbesondere nicht für ältere und berufserfahrene Beschäftigte.
Klarer Erfolg der Verbandsarbeit
Dass § 27 BLV nun auch künftig Bestand haben wird, ist daher ein klarer Erfolg unserer Forderungen. Er zeigt, dass die Argumente des Verbandes gehört wurden und dass die Belange der Mitglieder Einfluss auf gesetzgeberische Entscheidungen nehmen können. Der Erhalt dieses Paragrafen steht zugleich für ein modernes Verständnis von Personalentwicklung, das nicht ausschließlich formale Bildungswege, sondern auch nachgewiesene Leistung und langjährige Berufserfahrung anerkennt.
Engagement für faire Laufbahngestaltung geht weiter
Der Deutsche BundeswehrVerband wird sich weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Laufbahnrecht und Personalentwicklung im öffentlichen Dienst fair, durchlässig und praxisgerecht ausgestaltet werden. Der Fortbestand des § 27 BLV ist ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamten und ein Beleg dafür, dass sich Engagement und geschlossene Interessenvertretung lohnen.
DBwV: Unabhängig. Schlagkräftig. Zuverlässig.
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