S1-Tagung des DBwV: Es kommt mehr denn je auf die Menschen an
Gewinnen, qualifizieren, binden: AG 3 zieht Bilanz für Soldaten auf Zeit
Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Alte Fliegerhorste – neue Aufgaben: Die Infrastruktur der Luftwaffe im Aufwuchs
Frühstartrente vom Deutschen Bundestag beschlossen – Bundeswehrfamilien im Ausland gehen leer aus!
Reform des Nachrichtendienstrechts: Erweiterung der Befugnisse für BND und BfV
Bundestag berät Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Neues Magazin mit Beilage „Qualifikation und Ausbildung“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
Mandatsverlängerung für Bundeswehreinsätze im Südsudan und dem Roten Meer
Bundeswehrbeteiligung bei UNMISS-Mission und EUNAVFOR Aspides soll fortgeführt werden
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt: Der DBwV hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Foto: picture alliance/Andreas Berheide/Shotshop
Erfolgreiche Interessenvertretung zahlt sich aus
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Besonders im Fokus stand dabei der § 27 BLV, der den Aufstieg besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter ohne klassischen Laufbahnweg ermöglicht. Dieser Paragraf ist von zentraler Bedeutung für viele Beschäftigte, da er berufliche Erfahrung, Leistung und Praxiswissen angemessen berücksichtigt und damit echte Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Drohende Streichung hätte gravierende Folgen gehabt
Ursprüngliche Überlegungen, diesen Paragrafen zu streichen oder nur noch übergangsweise fortzuführen, hätten erhebliche Nachteile für das Bestandspersonal bedeutet. Gerade in spezialisierten Bereichen, etwa bei den Bundeswehrfeuerwehren oder anderen technisch geprägten Verwendungen, ist der praxisorientierte Aufstieg nach § 27 BLV ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und zur Motivation erfahrener Kolleginnen und Kollegen. Der DBwV hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass alternative Modelle wie lange fachspezifische Qualifizierungen für viele Betroffene keine realistische oder attraktive Option darstellen insbesondere nicht für ältere und berufserfahrene Beschäftigte.
Klarer Erfolg der Verbandsarbeit
Dass § 27 BLV nun auch künftig Bestand haben wird, ist daher ein klarer Erfolg unserer Forderungen. Er zeigt, dass die Argumente des Verbandes gehört wurden und dass die Belange der Mitglieder Einfluss auf gesetzgeberische Entscheidungen nehmen können. Der Erhalt dieses Paragrafen steht zugleich für ein modernes Verständnis von Personalentwicklung, das nicht ausschließlich formale Bildungswege, sondern auch nachgewiesene Leistung und langjährige Berufserfahrung anerkennt.
Engagement für faire Laufbahngestaltung geht weiter
Der Deutsche BundeswehrVerband wird sich weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Laufbahnrecht und Personalentwicklung im öffentlichen Dienst fair, durchlässig und praxisgerecht ausgestaltet werden. Der Fortbestand des § 27 BLV ist ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamten und ein Beleg dafür, dass sich Engagement und geschlossene Interessenvertretung lohnen.
DBwV: Unabhängig. Schlagkräftig. Zuverlässig.
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