Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt: Der DBwV hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Foto: picture alliance/Andreas Berheide/Shotshop
Erfolgreiche Interessenvertretung zahlt sich aus
Die Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung zeigt, dass beharrliche Interessenvertretung wirkt. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich im gesamten Beteiligungsverfahren klar und mit Nachdruck dafür eingesetzt, bewährte und praxisnahe Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten. Besonders im Fokus stand dabei der § 27 BLV, der den Aufstieg besonders leistungsstarker Beamtinnen und Beamter ohne klassischen Laufbahnweg ermöglicht. Dieser Paragraf ist von zentraler Bedeutung für viele Beschäftigte, da er berufliche Erfahrung, Leistung und Praxiswissen angemessen berücksichtigt und damit echte Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Drohende Streichung hätte gravierende Folgen gehabt
Ursprüngliche Überlegungen, diesen Paragrafen zu streichen oder nur noch übergangsweise fortzuführen, hätten erhebliche Nachteile für das Bestandspersonal bedeutet. Gerade in spezialisierten Bereichen, etwa bei den Bundeswehrfeuerwehren oder anderen technisch geprägten Verwendungen, ist der praxisorientierte Aufstieg nach § 27 BLV ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und zur Motivation erfahrener Kolleginnen und Kollegen. Der DBwV hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass alternative Modelle wie lange fachspezifische Qualifizierungen für viele Betroffene keine realistische oder attraktive Option darstellen insbesondere nicht für ältere und berufserfahrene Beschäftigte.
Klarer Erfolg der Verbandsarbeit
Dass § 27 BLV nun auch künftig Bestand haben wird, ist daher ein klarer Erfolg unserer Forderungen. Er zeigt, dass die Argumente des Verbandes gehört wurden und dass die Belange der Mitglieder Einfluss auf gesetzgeberische Entscheidungen nehmen können. Der Erhalt dieses Paragrafen steht zugleich für ein modernes Verständnis von Personalentwicklung, das nicht ausschließlich formale Bildungswege, sondern auch nachgewiesene Leistung und langjährige Berufserfahrung anerkennt.
Engagement für faire Laufbahngestaltung geht weiter
Der Deutsche BundeswehrVerband wird sich weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Laufbahnrecht und Personalentwicklung im öffentlichen Dienst fair, durchlässig und praxisgerecht ausgestaltet werden. Der Fortbestand des § 27 BLV ist ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamten und ein Beleg dafür, dass sich Engagement und geschlossene Interessenvertretung lohnen.
DBwV: Unabhängig. Schlagkräftig. Zuverlässig.
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