Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor dem Beginn der vierten Runde der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst. Schließlich konnte in der Nacht zum 23. April eine Einigung erzielt werden. Foto: picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

27.04.2023
Von Klaus-Hermann Scharf

Tarifergebnis kann mit anderen Branchen mithalten

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nach zähen Tarifverhandlungen haben es die Schlichter gerichtet und eine Empfehlung vorgelegt, die die beteiligten Verhandlungspartner angenommen haben. Realistisch gesehen kann man mit dem Ergebnis zufrieden sein. Es kann – trotz der Unterschiede im Detail – mit den Tarifabschlüssen in anderen Branchen wie in der Chemie- und Metallindustrie mithalten. Auch dort müssen die Beschäftigten einen Reallohnverlust hinnehmen.

Ebenso im öffentlichen Dienst beim Bund und in den Kommunen gibt es – wenn auch sehr aufgesplittet – einen steuer- und sozialabgabenfreien „Inflationsausgleich“. Dieser entspricht einer (befristeten) Einkommenssteigerung in Höhe zwischen 2,6 Prozent in den höchsten, bis zu 10,9 Prozent in den niedrigsten Entgeltgruppen. Verglichen mit der Gewerkschaftsforderung (10, 5 Prozent bei mindestens 500 Euro) kämen zumindest die untersten Entgeltgruppen prozentual, jedoch nicht hinsichtlich des Mindestbetrags, heran.

Die dauerhafte und rentenwirksame Entgeltsteigerung erfolgt erst nach 14 Monaten. Dann jedoch mit einem sehr wichtigen Bestandteil, der Erhöhung der gesamten Entgelttabelle um den Sockelbetrag von 200 Euro. Neben der Berücksichtigung der gestiegenen Verbraucherpreise wird auch ein Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn gewonnen. Durch die anschließende, lineare Erhöhung von 5,5 Prozent bei Sicherstellung des Erhöhungsbetrags von 340 Euro (einschließlich des Sockelbetrags) werden die untersten Entgeltgruppen einen weiteren angemessenen Abstand zum Mindestlohn gewinnen. Allerdings könnte sich dieser Abstand vor dem Hintergrund der zu Ostern aufgekommenen Diskussion, den Mindestlohn in 2024 auf über 14 Euro zu erhöhen, schnell wieder relativieren, mit der Gefahr, dass Teile der Entgeltgruppe 1 wieder unter den gesetzlichen Mindestlohn geraten. Da sich die Anzahl der in dieser Entgeltgruppe eingruppierten Beschäftigten beim Bund im untersten zweistelligen Bereich bewegt, wäre es überlegenswert, diese Entgeltgruppe zukünftig zu streichen und die Entgeltordnung entsprechend anzupassen. Denn für den öffentlichen Dienst ist es psychologisch kein Attraktivitätsargument, wenn die Entgeltstruktur unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns beginnt.

Unter dem Strich kann sich insbesondere der zweite Teil des Tarifergebnisses sehen lassen. Die Entgeltsteigerungen belaufen sich insgesamt durchschnittlich auf 11,5 Prozent, in den untersten Entgeltgruppen sogar bis zu 16,7 Prozent – auch wenn man an den geforderten Mindestbetrag nicht herankommt. Ein Teil der älteren Beschäftigten wird jedoch mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, da der Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht mehr verlängert wird. Trotz der unattraktiven Bedingungen gegenüber den 2009 ausgelaufenen Regelungen im Tarifvertrag Altersteilzeit und im TV UmBw sind sie an der Altersteilzeit des TV FlexAZ interessiert.

Nun gilt es, zügig ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
Klaus-Hermann Scharf

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