Extremisten können schneller aus der Bundeswehr entfernt werden
Es war eine ereignisreche Woche im parlamentarischen Raum: Nachdem der Bundestag am Donnerstag das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz verabschiedet hat, stimmten die Parlamentarier heute über zwei weitere Gesetze ab, welche die Bundeswehr betreffen. Bei diesen Vorhaben geht es darum, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
Berlin. Das „Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften“ und das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ verfolgen ein Ziel: Angehörige des öffentlichen Dienstes, die eindeutig als Verfassungsfeinde identifiziert werden, schneller zu entlassen – ein Ziel, das die Regierungskoalition 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte.
Beide Gesetze wurden nun verabschiedet: Dafür stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, während Union und AfD dagegen votierten. Die Linke enthielt sich. In Bezug auf das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag eingebracht, in dem sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen hatten, die „bestehende rechtssicher Systematik des Disziplinarrechts zu erhalten“. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen.
Langwierige Gerichtsverfahren sollen vermieden werden
Das neue Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr zielt im Kern auf die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie auf Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer bereits mindestens vierjährigen Dienstzeit. Die wesentliche Änderung zur alten Gesetzgebung: War bisher für die Entlassung von Zeit- und Berufssoldaten auch bei klar erkannter Verfassungsfeindlichkeit die Entscheidung eines Truppendienstgerichts erforderlich, wird nun ein verwaltungsrechtliches Verfahren ausreichen. Die gerichtlichen Disziplinarverfahren nehmen durchschnittlich mehr als drei Jahre in Anspruch. Und manchmal dauern sie wesentlich länger: Im bekannten Fall des Franco A. dauerte es sechs Jahre von seiner Verhaftung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens. So lange verblieb er noch in der Bundeswehr.
Mit dem neuen Gesetz kann die Entfernung von erkannten Verfassungsfeinden aus der Truppe nun deutlich schneller erfolgen – ein Ziel, das selbstverständlich auch der Deutsche BundeswehrVerband teilt. „Es bedurfte eines Gesetzes, das sich statusunabhängig und über die gesamte Dienstzeit an alles richtet – und wirklich nur diejenigen trifft, um die es geht“, hatte der Bundesvorsitzende, Oberst André Wüstner, am Anfang der Woche in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses als Sachverständiger zu dem Thema gesagt.
Dabei waren der Bundesvorsitzende und der Justitiar des Verbandes, Major d.R. Christian Sieh, Befürchtungen entgegengetreten, dass es zu einer zu breiten Anwendung des Gesetzes kommen könnte. So wurde der Anwendungsbereich der Regelung gegenüber früheren Plänen stark eingeschränkt, was auch dem Wirken des DBwV zu verdanken ist, der im Zuge der Ressortabstimmung zweimal schriftlich Stellung bezogen und eine Reihe von Gesprächen mit den Verantwortlichen im Verteidigungs- und im Justizministerium geführt hatte.
Kündigungsfrist für FWDL
Das Änderungsgesetz enthält noch weitere relevante Änderungen: So sind Beurteilungs- und Nachzeichnungswesen nun im Soldatengesetz verankert. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde auch noch die sogenannte Personalentwicklungsbewertung in die neue Vorschrift zur dienstlichen Beurteilung aufgenommen. Und: Für FWDL wurde eine neue Kündigungsfrist in den ersten fünf Monaten der Probezeit geschaffen.
Um die schnellere Entfernung von Extremisten aus dem Dienst geht es auch beim Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung. Die wesentliche Neuerung: Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, können die Disziplinarbehörden nun sämtliche Disziplinarmaßnahmen einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts durch Disziplinarverfügung aussprechen.