Im zweiten Zwischenbericht zur KSK-Reform wurden auch die Unstimmigkeiten beim Thema Munition aufgenommen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

Im zweiten Zwischenbericht zur KSK-Reform wurden auch die Unstimmigkeiten beim Thema Munition aufgenommen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann

24.03.2021
Yann Bombeke/mit Material von dpa

Generalinspekteur legt zweiten Zwischenbericht zum KSK vor

Mit einem 60 Punkte umfassenden Maßnahmenkatalog soll das Kommando Spezialkräfte (KSK) reformiert und damit resistenter gegen extremistische Tendenzen werden – nun hat Generalinspekteur Eberhard Zorn seinen zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Darin heißt es, dass die Spezialeinheit noch im ersten Halbjahr 2021 wieder eine stärkere operative Rolle behalten soll – eine Auflösung scheint damit vom Tisch zu sein.

Das BMVg spricht von Fortschritten, die in kurzer Zeit erreicht worden seien und von allen Beteiligten mit hohem Engagement getragen worden seien. So seien 39 der 60 Maßnahmen zur Reform der Einheit bereits umgesetzt worden. Das verbleibende Drittel liege im Plan. Die Punkte umfassen unter anderem Führung und Dienstaufsicht, neue Verfahren bei der Personalgewinnung und Prävention durch verbesserte politische Bildung.

Natürlich liegt auch jetzt wieder der besondere Blick auch der Öffentlichkeit auf den Verdachtsfällen von Rechtsextremismus, durch die der Verband in die Negativ-Schlagzeilen geraten war. Im aktuellen Bericht heißt es, dass „Achtsamkeit und Sensibilität in Bezug auf extremistische Einstellungen und Tendenzen gestiegen sind“. Beratung und Unterstützung der truppendienstlichen Vorgesetzten durch den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wirkten sich förderlich aus.
 
Die Ermittlungen zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen gestalteten sich aufgrund einer „Mauer des Schweigens“ zum Teil „bis heute herausfordernd“. Die Ermittlungen im Umfeld der bereits im vergangenen Sommer aufgelösten 2. Kompanie seien „kleinteilig sowie zeitintensiv“. Aktuell bearbeite das BAMAD 20 Verdachtsfälle im KSK. Seit 2017 habe das BAMAD insgesamt 50 Verdachtsfallbearbeitungen im Zusammenhang mit Rechtsextremismus oder Reichsbürgertums durchgeführt. Davon seien fünf Personen aus der Bundeswehr entlassen worden. 16 weitere Personen seien versetzt worden oder hätten das KSK verlassen. In fünf Fällen habe sich der Verdacht als unbegründet erwiesen. Ein rechtextremistisches Netzwerk sei nicht erkannt worden. „Bekannt wurde ein Geflecht von Kontakten und Kennverhältnissen unterschiedlicher Art und Intensität zwischen einzelnen im Fokus stehenden Personen, welche durch eine übereinstimmende Geisteshaltung getragen zu sein scheint“, heißt es im Bericht.

Neu aufgenommen wurde im Bericht das Thema Munitionsbewirtschaftung. Im Dezember 2019 hatte der Kommandeur des KSK, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, eine anonyme und formlose Rücknahme einbehaltener Munition ermöglicht. Vor wenigen Tagen hatte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer disziplinare Vormittlungen gegen Kreitmayr angekündigt. Im aktuellen Bericht heißt es, dass darüber hinaus „die Rolle und das Verhalten der truppendienstlichen Vorgesetzten sowie früherer Kommandeure zu betrachten“ seien.

Weitere Punkte im Bericht betreffen Nebentätigkeiten von KSK-Angehörigen und die Vergabepraxis im Verband. Bei stichprobenartigen Überprüfungen seien „erhebliche Mängel“ bei der Vergabe festgestellt worden. Dabei geht es unter anderem um sogenannte De-Facto-Vergaben durch das KSK ohne Einschaltung des zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrums.

Der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner sagte, der Zwischenbericht zeige, „dass das KSK durch sein Biotopdasein in der Bundeswehr eine Menge offener Baustellen entwickelt“ habe. „Das betrifft nicht nur rechtsextreme Vorfälle, sondern auch den Umgang mit Munition, Verstöße bei Auftragsvergaben und ausufernde Nebentätigkeiten.“ Die Ministerin müsse diese offenen Punkte lösen, wenn eine Reform des Verbands wirklich Erfolg haben solle.

Hier gelangen Sie zum vollständigen 2. KSK-Zwischenbericht.

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