12.12.2016
rk

Alle Jahre wieder – ein kurzer Sachstand zum Thema Weihnachtsgeld

Immer zum Ende des Jahres erreichen uns Anfragen zum Thema Weihnachtsgeld. Oft wird dabei gefragt, ob das Weihnachtsgeld gestrichen wurde und was der Verband dazu sagt. Gerne nehmen wir dies zum Anlass und informieren in aller Kürze:

Das Weihnachtsgeld ist nicht gestrichen worden! Vielmehr wurde es in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Konkret bedeutet dies, dass pro Monat mehr ausgezahlt wird und lediglich am Ende des Jahres keine zusätzliche Auszahlung erfolgt. Bei FWDL gab es im letzten Jahr dazu eine weitere Änderung: Seitdem ist das damalige Weihnachtsgeld in Form einer „besonderen Zuwendung“ im Entlassungsgeld enthalten. Summenmäßig entsteht dabei kein Nachteil für den betroffenen FWDL, da die gleichen Beträge gezahlt werden.

Hierzu stellt Stabshauptmann a.D., Hartmut Schönmeyer, in seiner Funktion als Fachbereichsvorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht fest: „Das Weihnachtsgeld ist in den monatlichen Bezügen oder im Entlassungsgeld enthalten – es wurde nicht gestrichen, nur die Art der Auszahlung wurde umgestellt! Der DBwV hat sich bei den Anpassungen immer dafür eingesetzt, dass die Betroffenen unabhängig von ihrem Status nicht schlechter gestellt werden. Im Ergebnis wurde lediglich die Art und Weise der Auszahlung von einer jährlichen auf eine monatliche Auszahlung geändert.“