70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Als zuständiges Ressort hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamten, Soldaten und Versorgungsempfänger vorgelegt. Foto: picture alliance/Daniel Kalker
Berlin. Es geht voran: Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung des im April vereinbarten Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes, auf die Soldatinnen und Soldaten sowie auf die Versorgungsempfänger vorgelegt.
Viele Mitglieder haben sich in den vergangenen Wochen beim DBwV gemeldet, haben nachgefragt, was nun passiert, nachdem Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im April eine Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes erreicht hatten.
Wie schon in der Vergangenheit ist etwas Geduld gefordert – die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte, Soldaten und Versorgungsempfänger bedarf einer gesetzlichen Regelung. Und ein entsprechender Entwurf wurde nun vom zuständigen Bundesinnenministerium dem Deutschen BundeswehrVerband zur Stellungnahme vorgelegt.
Inflationsausgleich auch für Versorgungsempfänger
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs: Es ist vorgesehen, dass Beamte und Soldaten in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro erhalten. Diese Sonderzahlung soll auch den Versorgungsempfängern des Bundes zugutekommen, abhängig von den jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätzen in der Hinterbliebenenversorgung. Ab dem 1. März 2024 werden die Besoldungs- und Versorgungbezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro, dann um weitere 5,3 Prozent angehoben.
Mitte Juli soll das Bundeskabinett das Gesetz beschließen, bevor es dann den Abgeordneten des Bundestages zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Wann das Geld tatsächlich auf dem Konto der Besoldungs- und Versorgungsempfänger eingeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden.
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