Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
„Es werden immer diejenigen erfolgreicher sein, die sich am schnellsten anpassen können!“
Neue Facette der Veteranenbewegung: Invictus Germany Sports Festival
Peacekeeper in Berlin ausgezeichnet
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Debatte im Bundestag und Feierstunde in Brandenburg: Zeichen der Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
Gedenken: Vor 23 Jahren fielen vier Kameraden in Kabul
Battlefield Cyclists starten zur Tour of Honor
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Inflationsausgleich für Tarifbeschäftigte in Elternzeit nicht zu zahlen ist. Revision gegen das Urteil ist möglich. Foto: picture alliance/Chromorange/Michael Bihlmayer
Das Arbeitsgericht Essen hatte den Arbeitgeber mit Urteil vom 16.4.2024 (Az. 3 Ca 2231/23) verpflichtet, einer Tarifbeschäftigten Inflationsausgleich zu zahlen, obwohl der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ihr diesen nicht zubilligte, weil sie in Elternzeit war. Wir berichteten darüber (https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/urteil-zum-inflationsausgleich-von-arbeitnehmern-in-elternzeit) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies nun den Antrag der Klägerin in zweiter Instanz zurück. Die Frau erfülle die Voraussetzungen zum Erhalt der Prämie nicht. (Urteil vom 14.8.2024, Az. 14 SLa 303/24).
Der Umstand, dass Krankengeldbezieher ebenfalls den Inflationsausgleich erhielten, ändere daran nichts. Die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen sei gerechtfertigt, da die Krankengeldbezieher den Inflationsausgleich zur Abmilderung besonderer Härten erhielten. Zudem sei die Elternzeit im Regelfall planbar, während eine Erkrankung typischerweise plötzlich und unerwartet auftrete.
Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
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