DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Jahresrückblick Januar – Afghanistan-Enquete und Artikelgesetz Zeitenwende
Gesetzgeber nimmt Drohnenabwehr in den Fokus
36. Europäischer Abend: Ein Lagebild und die Herausforderungen
Das Hin und Her um die Mindestdienstzeiten
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Hauptfeldwebel d.R. Stefan D.: Ich war als früherer Soldat auf Zeit in diesem Jahr für zwei Monate zu einem Reservistendienst bei meiner alten Einheit. Auch wenn meine aktive Zeit schon etwas zurückliegt (ich bin Anfang 50), war es schon toll, die Kameradschaft in der Einheit zu erleben und zu erfahren, dass man gebraucht wird. Leider bin ich seit einiger Zeit auf die Grundsicherung angewiesen, weshalb natürlich auch die Mindestleitung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sehr willkommen war. Nun stellt sich jedoch heraus, dass die Arbeitsagentur die erhaltenen Leistungen von der Bundeswehr auf meinen Grundbedarf für ein halbes Jahr anrechnet. Das führt zum Ergebnis, dass ich in den nächsten sechs Monaten nicht einmal die Miete überwiesen bekomme. Ist das rechtens, zumal ich meine Wehrübung dem Jobcenter mitgeteilt habe? Leider ja. Vielen Betroffenen ist die Systematik der Anrechnung von „sonstigem Einkommen“ auf die Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch II – auch bekannt als Hartz IV – nicht bekannt. Maßgeblich hierfür ist die Regelung ...
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