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Eine integriertes Beteiligungsmodell würde zu einer Stärkung der soldatischen Beteiligung beitragen. Foto: DBwV/Willem gr. Darrelmann
Der DBwV-Leitantrag des Bundesvorstandes zur Verbesserung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr wird zurzeit breit diskutiert.
Die beiden Beteiligungsmodelle in der Bundeswehr sind unterschiedlich und ein integriertes Beteiligungsmodell würde die Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr effizienter, gerechter und zielführender gestalten als ein getrenntes Beteiligungsmodell. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Mit Videoclips möchte der Fachbereich „Beteiligungsrechte“ im Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) in den verbleibenden Wochen bis zur 21. DBwV-Hauptversammlung im Dezember erklären, dass es um die Stärkung der Rechte aller Menschen in der Bundeswehr und nicht um die Abschaffung der soldatischen Beteiligung geht. Das erste Video „Beteiligung“ zeigt, warum es eine Änderung bedarf.
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