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Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Laufen für die gefallenen Ukrainer
Eine integriertes Beteiligungsmodell würde zu einer Stärkung der soldatischen Beteiligung beitragen. Foto: DBwV/Willem gr. Darrelmann
Der DBwV-Leitantrag des Bundesvorstandes zur Verbesserung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr wird zurzeit breit diskutiert.
Die beiden Beteiligungsmodelle in der Bundeswehr sind unterschiedlich und ein integriertes Beteiligungsmodell würde die Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr effizienter, gerechter und zielführender gestalten als ein getrenntes Beteiligungsmodell. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Mit Videoclips möchte der Fachbereich „Beteiligungsrechte“ im Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) in den verbleibenden Wochen bis zur 21. DBwV-Hauptversammlung im Dezember erklären, dass es um die Stärkung der Rechte aller Menschen in der Bundeswehr und nicht um die Abschaffung der soldatischen Beteiligung geht. Das erste Video „Beteiligung“ zeigt, warum es eine Änderung bedarf.
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