Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wehrbeauftragter: „Kein Mängelbericht, sondern Handlungsempfehlungen“
Litauen: Ein ambitioniertes Vorhaben nimmt Gestalt an
Neue sicherheitspolitische Lage: Fliegerhorst Upjever wieder gefragt
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten: Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Foto: pixabay
Zum 1. Januar 2026 ist die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Anpassungen, deren hauptsächliches Ziel weitere Verfahrenserleichterungen sind.Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei einer zahnärztlichen Behandlung sind nun einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Zudem entfällt die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate.Für Brillen werden neue beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt, die nur noch zwischen Ein- und Mehrstärkengläsern unterscheiden.Ferner gibt es mehrere Vereinfachungen für kieferorthopädische Behandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus werden erhöht und auch die Erstattungsfähigkeit von Heilmitteln wird wieder angepasst.
Die konkreten Details finden Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Beihilfestellen.
Ferner wurde dem Deutschen BundeswehrVerband eine Berechnungshilfe bei Zahnersatz zur einfachen Selbstauskunft zur Verfügung gestellt.
Für Fragen steht Ihnen auch das Versorgungsreferat der Rechtsabteilung in Berlin zur Verfügung: R1@DBwV.de
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