Die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten: Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Foto: pixabay

Die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten: Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Foto: pixabay

06.01.2026
DBwV

Anpassungspaket in der Bundesbeihilfe

Zum 1. Januar 2026 ist die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Anpassungen, deren hauptsächliches Ziel weitere Verfahrenserleichterungen sind.

Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei einer zahnärztlichen Behandlung sind nun einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Zudem entfällt die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate.

Für Brillen werden neue beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt, die nur noch zwischen Ein- und Mehrstärkengläsern unterscheiden.

Ferner gibt es mehrere Vereinfachungen für kieferorthopädische Behandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus werden erhöht und auch die Erstattungsfähigkeit von Heilmitteln wird wieder angepasst.

Die konkreten Details finden Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Beihilfestellen. 

Ferner wurde dem Deutschen BundeswehrVerband eine Berechnungshilfe bei Zahnersatz zur einfachen Selbstauskunft zur Verfügung gestellt.

Für Fragen steht Ihnen auch das Versorgungsreferat der Rechtsabteilung in Berlin zur Verfügung: R1@DBwV.de

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