Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Infektionen sind unmittelbarer Faktor militärischer Verwundbarkeit
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Empfehlungen der Rentenkommission: Keine Einbeziehung von Soldaten und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Wüstner: „Nicht ausreichend Freiwillige? Kein Wunder!“
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten: Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Foto: pixabay
Zum 1. Januar 2026 ist die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Anpassungen, deren hauptsächliches Ziel weitere Verfahrenserleichterungen sind.Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei einer zahnärztlichen Behandlung sind nun einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Zudem entfällt die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate.Für Brillen werden neue beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt, die nur noch zwischen Ein- und Mehrstärkengläsern unterscheiden.Ferner gibt es mehrere Vereinfachungen für kieferorthopädische Behandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus werden erhöht und auch die Erstattungsfähigkeit von Heilmitteln wird wieder angepasst.
Die konkreten Details finden Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Beihilfestellen.
Ferner wurde dem Deutschen BundeswehrVerband eine Berechnungshilfe bei Zahnersatz zur einfachen Selbstauskunft zur Verfügung gestellt.
Für Fragen steht Ihnen auch das Versorgungsreferat der Rechtsabteilung in Berlin zur Verfügung: R1@DBwV.de
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