70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Beginn der Haushaltsberatungen im Bundestag
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten: Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Foto: pixabay
Zum 1. Januar 2026 ist die elfte Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft getreten. Damit verbunden sind eine Vielzahl von Anpassungen, deren hauptsächliches Ziel weitere Verfahrenserleichterungen sind.Hervorzuheben ist die grundlegende Neuregelung der Leistungen im Zahnbereich. Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei einer zahnärztlichen Behandlung sind nun einheitlich zu 80 Prozent beihilfefähig. Zudem entfällt die bisherige Begrenzung der Anzahl beihilfefähiger Implantate.Für Brillen werden neue beihilfefähige Höchstbeträge festgelegt, die nur noch zwischen Ein- und Mehrstärkengläsern unterscheiden.Ferner gibt es mehrere Vereinfachungen für kieferorthopädische Behandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus werden erhöht und auch die Erstattungsfähigkeit von Heilmitteln wird wieder angepasst.
Die konkreten Details finden Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Beihilfestellen.
Ferner wurde dem Deutschen BundeswehrVerband eine Berechnungshilfe bei Zahnersatz zur einfachen Selbstauskunft zur Verfügung gestellt.
Für Fragen steht Ihnen auch das Versorgungsreferat der Rechtsabteilung in Berlin zur Verfügung: R1@DBwV.de
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