Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
Handelsblatt Konferenz – Mission 2029: Wer jetzt liefern muss
Vom Kalten Krieg zur Armee der Einheit zur Einsatzarmee und zurück auf Anfang
Weltweit im Einsatz für Frieden und Freiheit – 80 Jahre Charta der Vereinten Nationen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Die Tabellenleistung wurde im Sinne der Mindestleistungsempfänger angepasst. Symbolfoto: picture alliance / imageBROKER | Michael Weber
Gute Nachrichten für die Empfänger der Mindestleistung nach § 8 Unterhaltssicherungsgesetz. Der Dienstherr hat die Tabelle in Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) angepasst und schließt damit die „Besoldungslücke“ von Unterhaltssicherungs- und Besoldungsempfängern. Gemäß § 8 USG erhalten „Reservistendienst Leistende (…) nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt. Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst. Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.“
Dies ist nun mittels Bekanntgabe durch die „Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz“ vom 9. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt geschehen. Seit dem 28. Mai 2022 gelten somit die erhöhten Tagessätze für Mindestleistungsempfänger. Die jeweilige Höhe kann hier eingesehen werden.
Hauptmann Ingo Zergiebel ist im Bundesvorstand zuständig für die Belange der Reservisten. Der Vorsitzende Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene zeigt sich zufrieden: „Das ist eine gute Nachricht für die Empfänger der Mindestleistung, aber auch für die Reserve insgesamt. Denn hier zeigt sich der Fortschritt in den Regelungen für die Reserve. Die Anpassung der Tagessätze wurde auf unsere Forderungen hin in das Gesetz aufgenommen, um eine erneute Abkopplung der Mindestleistung von der Besoldungsentwicklung zu verhindern. Vor 2015 waren die Tagessätze gut 20 Jahre lang nicht erhöht worden. Seit der letzten Besoldungsrunde ist einige Zeit ins Land gegangen und uns haben manche Nachfragen von Reservisten hierzu erreicht. Eine Gleichläufigkeit der USG-Leistungen mit der Besoldungsentwicklung ist technisch nicht möglich. Der Verordnungsweg ermöglicht trotz der damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen etwas Bedeutendes: Verlässlichkeit und Transparenz für unsere engagierten Reservistinnen und Reservisten. Ich erinnere wieder an den Grundsatz: Reserven immer mitdenken! Wir erwarten weitere sichtbare Fortschritte für die Reserve: In der persönlichen Ausstattung, bei der Heranziehung, in der Ausbildung, in der Personalgewinnung und den sozialen Rahmenbedingungen des freiwilligen Dienstes der Reservistendienst Leistenden.“
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: