Antrittsbesuch bei L92
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AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
Kabinett beschließt Abschlagszahlungen
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
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Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Erinnerung an den Stabsgefreiten Patric Sauer
Der DBwV macht sich dafür stark, dass auch tarifbeschäftigte Besatzungsangehörige seegehender Einheiten - wie beispielsweise an Bord des hier abgebildeten Flottentankers „Rhön“ - sogenannte Marinezulage erhalten. Foto: Bundeswehr/Marcel Kröncke
Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) zählt zu den größten Verbandserfolgen des DBwV, zumal er maßgeblich mitgewirkt hat. Im BesStMG ist unter anderem die Zulage für den maritimen Bereich (Vorbemerkung Nr. 9a, Anlage I des Bundesbesoldungsgesetz) enthalten. Für den DBwV war klar, insbesondere nachdem das BMI einige Zulagen aus dem BesStMG außertariflich auch infrage kommenden Tarifbeschäftigten gewährte, dass die sogenannte Marinezulage auch den tarifbeschäftigten Besatzungsangehörigen der seegehenden Einheiten im Bereich der Marine, der SKB und den seegehenden Einheiten der Rüstungsflotte zugutekommen sollten. Daher setzen sich seit Inkrafttreten des BesStMG Anfang 2020 mehrere Mandatsträger des DBwV auf verschiedenen Kanälen ein, eine Übertragung der betreffenden Zulage auf Tarifbeschäftigte zu erreichen. Mit Verweis auf die komplexe Tarifhistorie und einer Entscheidung des BMI von Ende 2019, die Zulage nur im Ausnahmefall bei Erprobungsfahrten zu gewähren, wurden bis Anfang 2021 alle Bemühungen des DBwV negativ beschieden.
Im März wandte sich der DBwV mit einem Schreiben an den Abteilungsleiter Personal im BMVg und bat erneut mit Hinweis auf den Erlass des BMI vom 06.01.2021, demnach den Tarifbeschäftigten in entsprechender Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) eine Zulage im maritimen Bereich rückwirkend zum 01.01.2020 außertariflich gewährt wird, um entsprechende Übertragung für den Geschäftsbereich des BMVg. In dem Antwortschreiben teilte Generalleutnant von Heimendahl nunmehr mit, dass sich in dieser Angelegenheit von Seiten des BMI eine positive Tendenz abzeichne und das BMVg einen entsprechenden Antrag vorbereite. Das BMI und das BMF müssten jedoch hierüber entscheiden.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, begrüßt die positive Entwicklung und hofft auf eine baldige Entscheidung im Sinne der auf den Schiffen eingesetzten tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen.
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