Der DBwV macht sich dafür stark, dass auch tarifbeschäftigte Besatzungsangehörige seegehender Einheiten - wie beispielsweise an Bord des hier abgebildeten Flottentankers „Rhön“ - sogenannte Marinezulage erhalten. Foto: Bundeswehr/Marcel Kröncke

Der DBwV macht sich dafür stark, dass auch tarifbeschäftigte Besatzungsangehörige seegehender Einheiten - wie beispielsweise an Bord des hier abgebildeten Flottentankers „Rhön“ - sogenannte Marinezulage erhalten. Foto: Bundeswehr/Marcel Kröncke

22.04.2021
Klaus-Hermann Scharf

Positive Tendenz für Marinezulage auch für Tarifbeschäftigte

Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) zählt zu den größten Verbandserfolgen des DBwV, zumal er maßgeblich mitgewirkt hat. Im BesStMG ist unter anderem die Zulage für den maritimen Bereich (Vorbemerkung Nr. 9a, Anlage I des Bundesbesoldungsgesetz) enthalten.
 
Für den DBwV war klar, insbesondere nachdem das BMI einige Zulagen aus dem BesStMG außertariflich auch infrage kommenden Tarifbeschäftigten gewährte, dass die sogenannte Marinezulage auch den tarifbeschäftigten Besatzungsangehörigen der seegehenden Einheiten im Bereich der Marine, der SKB und den seegehenden Einheiten der Rüstungsflotte zugutekommen sollten. Daher setzen sich seit Inkrafttreten des BesStMG Anfang 2020 mehrere Mandatsträger des DBwV auf verschiedenen Kanälen ein, eine Übertragung der betreffenden Zulage auf Tarifbeschäftigte zu erreichen. Mit Verweis auf die komplexe Tarifhistorie und einer Entscheidung des BMI von Ende 2019, die Zulage nur im Ausnahmefall bei Erprobungsfahrten zu gewähren, wurden bis Anfang 2021 alle Bemühungen des DBwV negativ beschieden.

Im März wandte sich der DBwV mit einem Schreiben an den Abteilungsleiter Personal im BMVg und bat erneut mit Hinweis auf den Erlass des BMI vom 06.01.2021, demnach den Tarifbeschäftigten in entsprechender Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) eine Zulage im maritimen Bereich rückwirkend zum 01.01.2020 außertariflich gewährt wird, um entsprechende Übertragung für den Geschäftsbereich des BMVg. In dem Antwortschreiben teilte Generalleutnant von Heimendahl nunmehr mit, dass sich in dieser Angelegenheit von Seiten des BMI eine positive Tendenz abzeichne und das BMVg einen entsprechenden Antrag vorbereite. Das BMI und das BMF müssten jedoch hierüber entscheiden.

Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, begrüßt die positive Entwicklung und hofft auf eine baldige Entscheidung im Sinne der auf den Schiffen eingesetzten tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen.

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