Die Ansprechpartner aus dem Landesverband Nord trafen sich in Damp an der Ostsee Foto: DBwV/LV Nord

Die Ansprechpartner aus dem Landesverband Nord trafen sich in Damp an der Ostsee Foto: DBwV/LV Nord

24.04.2018
jf

Immer bei den Mitgliedern

Damp. „Das neue System zur Einweisung der Ansprechpartner scheint sich zu bewähren. Durch  bedarfsorientierte Tagungen für diese Gruppe wird die Kontinuität der Arbeit in den Einsätzen sichergestellt“, machte Oberstleutnant Andreas Brandes während einer Veranstaltung mit mehreren Ehrenamtlichen deutlich. Für den Landesvorsitzenden Nord spielen bei den eintägigen Treffen sowohl die Informationsvermittlung wie auch der Gedankenaustausch mit erfahrenen Ansprechpartnern eine entscheidende Rolle.

Die sieben Freiwilligen, darunter eine Ansprechpartnerin, befassten sich im Ostsee Resort Damp einen Tag lang mit ihren ehrenamtlichen Aufgaben. Neben intensiven Gesprächen standen dabei die Beteiligungsrechte bei Auslandsaufenthalten auf dem Programm. Andreas Brandes informierte die Teilnehmer über die Forderungen des Verbandes in Sachen Bezüge und Zulagen, Laufbahnangelegenheiten, Dienstzeit- und Versorgungsausgleich sowie weitere, die Attraktivität des Dienstes betreffende Angelegenheiten.

Soziales Netzwerk Nord

Oberstleutnant Stephan Müller, Beauftragter des Landesverbandes Nord für die Ansprechpartner in den Auslandseinsätzen, stellte den Teilnehmern das Soziale Netzwerk Nord vor. Dessen Angebote und Hilfestellungen gehen über die Auslandseinsätze sowie deren Vor- und Nachbereitung hinaus. Sie umfassen die Unterstützung von Betroffenen und deren Angehörigen bei körperlichen und seelischen Schäden mit dem Ziel, das durch Schicksalsschläge oft tiefgreifend veränderte Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dazu bietet das aus ganz unterschiedlichen Dienststellen, Organisationen und Vereinen bestehende Netzwerk für alle Aspekte professionelle und fachkundige Hilfe an.

Die Ansprechpartner in den Dienstgraden Haupt- bis Oberstabsfeldwebel befassten sich unter Leitung Müllers mit der Betreuung der Mitglieder in den Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen. So soll es pro 100 Soldaten einen Ansprechpartner geben, entweder einen Offizier, Unteroffizier oder einen erfahrenen Mannschaftsdienstgrad. Der Oberstleutnant ging auf deren Aufgaben ein, wenn es um die Rechtsberatung für ein Mitglied geht: „Dann muss der Kontakt zur Rechtsabteilung des Verbandes oft schnellstens hergestellt werden, denn es geht darum, Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden.“

Müller gab Tipps für die Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der Betreuung. Er stellte die Starterpakete vor, in denen sich dafür Materialien befinden, beispielsweise Schlüsselbänder, Kugelschreiber und Spielkarten. Darüber hinaus ist mit begrenzten Mitteln auf Antrag auch „Sponsoring“ möglich. Besonders legte er seinen Zuhörern ans Herz, Gespräche mit Multiplikatoren zu suchen, so mit den Spießen und Vertrauenspersonen des jeweiligen Kontingents.

Soldaten beteiligen

Stabsfeldwebel a.D. Frank Kaiser ging als Landesbeauftragter für die Beteiligungsrechte auf die Rechte und Pflichten von Vertrauenspersonen (VP) im Einsatz und bei einsatzgleichen Verpflichtungen ein. Er erläuterte, dass das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) immer dann gilt, wenn Anspruch auf einen Auslandsverwendungszuschlag besteht.

Seit der letzten Novellierung des SBG werden VP deshalb auch in einsatzgleichen Verwendungen gewählt. Wie in Einsätzen sind ihre Befugnisse bei Anhörung und Mitbestimmung im Dienstbetrieb dabei teilweise eingeschränkt. Sie haben insbesondere den Vorrang der Aufgabenerfüllung und der Sicherheit zu beachten. Andererseits soll die Vertrauensperson vom nächsten Disziplinarvorgesetzten bei der vorzeitigen Beendigung einer bestimmten Verwendung im Ausland oder deren Ablehnung mit Zustimmung des betroffenen Soldaten angehört werden.

Der Landesbeauftragte wies im Hinblick auf die mögliche Zusammenarbeit von Vertrauenspersonen mit den Ansprechpartnern des DBwV eindringlich auf die Verschwiegenheitspflicht der VP hin. Soldaten, gegen die disziplinar ermittelt wird, haben als Mitglieder Anspruch auf Beratung durch die Rechtsabteilung des Verbandes. Kaiser machte wie Müller deutlich, dass beim Herstellen des Kontakts die jeweiligen Ansprechpartner den betroffenen Soldaten auf Wunsch behilflich sind.

Leistung für Mitglieder

Stephan Müller unterstrich dazu: „Rechtsschutz für den Einsatz und einsatzgleiche Verpflichtungen besteht ab dem ersten Einsatztag, wenn der Mitgliedsantrag für den DBwV noch in Deutschland abgegeben wird.“ Dass Rechtsschutz und Rechtsberatung im Ausland wie in der Heimat Mitgliedern vorbehalten sind, versteht sich, da die Angehörigen des Verbandes mit ihren Beiträgen diese Angebote erst möglich machen.

Abschließend machte der Stabsoffizier noch einmal deutlich, wie wichtig der Landesvorstand die Arbeit der Ehrenamtlichen nimmt: „In den laufenden Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen stellt der Landesverband Nord derzeit 18 von 41 Ansprechpartnern.“ Er forderte seine Zuhörer auf, Werbung für diese Aufgabe zu machen, damit die Soldatinnen und Soldaten, wo immer sie auch sind, gut betreut werden können: „…denn der Deutsche BundeswehrVerband ist die einzige Interessenvertretung der Bundeswehrangehörigen, die weltweit an der Seite ihrer Mitglieder steht.“

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