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Aus der Vogelperspektive: Das Antennenfeld der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun. Foto: Sleeepyjack
Wer waren die Persönlichkeiten, deren Namen groß an den Kasernen prangen? In der Serie „Kasernennamen unter der Lupe“ werden einige dieser bedeutenden Menschen beleuchtet. Den Auftakt machte der Widerstandskämpfer Julius Leber. Im zweiten Teil geht es um den Physiker Heinrich Hertz.
Er war Physiker, Forscher, Entdecker: Heinrich Hertz. Als Erster konnte er elektromagnetische Wellen im Experiment erzeugen, sie sind die Grundlage für das Funken. Kein Wunder also, dass gerade in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun das Bataillon Elektronische Kampfführung 931 mit der Fernmeldeaufklärung und die Cyber- und Informationstechnik, der jüngste Organisationsbereich der Bundeswehr, ihren Platz haben.
Seit den 60er Jahren besteht die Kaserne in Rheinland-Pfalz. Ihren Namen nach dem Physiker Heinrich Hertz erhielt sie erst in den 80er Jahren. Heinrich Rudolf Hertz kommt 1857 als Sohn eines Juristen und Hamburger Senators und seiner Frau zur Welt. Zunächst wies der berufliche Werdegang des jungen Hertz´ auf ein Wirken als Bauingenieur. 1876 begann er das entsprechende Studium in Dresden. Früh interessierte er sich jedoch schon für naturwissenschaftliche Phänomene.
Nach dem Militärdienst wechselt Hertz den Studienbereich und die Universität. So beginnt er 1877 das Studium der Naturwissenschaften in München. 1878 folgt der Wechsel nach Berlin. Seine Lehrenden sind bekannte Physiker wie Hermann von Helmholtz und Gustav Robert Kirchhoff. Bei Helmholtz promoviert Hertz 1880. Im weiteren Verlauf seiner Arbeit beschäftigt sich der aufstrebende Physiker insbesondere mit Elektrodynamik, Mechanik und Meteorologie.
1883 geht Hertz an die Christian-Albrechts-Universität Kiel. 1885 folgt die Berufung auf den Lehrstuhl für Physik an der Technischen Hochschule Karlsruhe, wo er die Nachfolge des späteren Nobelpreisträgers Karl Ferdinand Braun antritt. Hier widmet sich Hertz insbesondere der physikalischen Grundlagenforschung, mit der Analyse elektromagnetischer Wellen.
Durchbruch am 13. November 1886: Erstmals gelingt es Hertz, im freien Raum eine elektromagnetische Welle vom Sender zum Empfänger zu übertragen. Damit bestätigt er experimentell die Theorie des schottischen Physiker James Cerk Maxwells.
Die elektromagnetische Welle ist nicht die einzige Entdeckung, 1887 folgt der Photoeffekt. Dieser zeigt, dass sich Licht nicht wie ein Wellenstrom, sondern wie ein Teilchenstrom verhält. 1887/88 kann Hertz beweisen, dass sich elektromagnetische Wellen wie Licht im Raum ausbreiten und auch so verhalten.
1889 verlässt Hertz Karlsruhe und folgt dem Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität. Drei Jahre später, 1892, entdeckt der renommierte Physiker, dass schnell fliegende Elektronen dünne Metallschichten durchdringen können. Seine These: ebenso kann härteste Materie von bestimmten Wellen durchdrungen werden. Philipp Lenard, zuvor Hertz´ Assistent, wird später die physikalische Einheit der „Härte“ theoretisch bestimmen.
Heinrich Hertz´ Leben endet bereits mit 36 Jahren. Der Physiker stirbt am 1. Januar 1894 an den Folgen einer Blutvergiftung. Seine bahnbrechenden Entdeckungen und auch sein Name bleiben unvergessen: nach ihm wurde im Internationalen Einheitssystem die physikalische Einheit der Frequenz (Schwingung pro Sekunde) benannt.
Wie Kasernen ihren Namen erhalten „Kasernen und Namen sind Teil des Traditionsverständnisses, dieses Verständnis kann nicht verordnet werden, es muss wachsen“, erläutert ein Sprecher des BMVg auf DBwV-Anfrage. Der Traditionserlass wurde am 28. März 2018 in Hannover gezeichnet. „Er setzt den Rahmen und die Richtlinien für das Traditionsverständnis innerhalb der Bundeswehr“, so der Sprecher weiter. Bei der Namenswahl geht es unter anderem auch darum, dass sich die Angehörigen der Bundeswehr mit ihm identifizieren können, weil er für ihren täglichen Dienst Bedeutung hat.
„Die Initiative für die Benennung einer Kaserne liegt grundsätzlich bei der vor Ort stationierten Truppe“, sagt der Sprecher und schildert das Vorgehen. „Der Kasernenkommandant stimmt den beabsichtigten Namensvorschlag mit den Kommandeuren und Dienststellenleitern der in der Kaserne untergebrachten Truppenteile und Dienststellen ab. Besteht bei der Truppe Einvernehmen zu einem Namensvorschlag, so ist die Zustimmung des Inspekteurs des zuständigen militärischen Organisationsbereiches auf dem Dienstweg einzuholen. Anschließend ist die Stadt oder Gemeinde, bei der sich die Kaserne befindet, zu beteiligen.“ Ist die Benennung nach einer verdienten Persönlichkeit beabsichtigt, wird auch die schriftliche Zustimmung der nächsten Angehörigen oder Nachkommen des zukünftigen Namensgebers benötigt.
Der endgültige Namensvorschlag muss dann dem Verteidigungsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Ist diese erteilt, wird die Namensgebung der Liegenschaft durch die Dienststellen vor Ort unter feierlicher Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. „Erst mit diesem feierlichen Akt ist die Namensgebung abgeschlossen. Die Benennung erlischt mit Aufgabe der Liegenschaft durch die Bundeswehr.“
Ist eine Umbenennung der Kaserne angestrebt, verhält es sich ebenso. Der Grundstein dafür sollte von den Soldatinnen und Soldaten vor Ort kommen. Der Vorschlag wird dann im Standort und mit dem kommunalen Umfeld diskutiert, bevor der Antrag auf eine Umbenennung eingereicht wird. Wichtig ist auch hierbei, dass der Name sinnstiftend für das Traditionsverständnis der Bundeswehr ist.
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