BesStMG: Das wichtigste auf einen Blick
Berlin. Es sind nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel und damit bis zum Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG). Es hat einen langen Atem gebraucht, bis dieses für die Bundeswehr so wichtige Gesetz beschlossen wurde, doch es hat sich gelohnt: Eine ganze Reihe neuer Zulagen wurde eingeführt, bestehende Zulagen wurden erhöht und der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wurde endlich signifikant erhöht.
Neu ist zudem der Ausnahmetatbestandszuschlag (ATZ), der die kleinen und großen Anrechnungsfälle ablöst. Hinzu kommen zahlreiche weitere Verbesserungen für den täglichen Dienst in den Streitkräften, etwa im Bereich der berufsbedingten Mobilität.
Der Dienst in der Bundeswehr wird mit dem BesStMG attraktiver, die Streitkräfte werden als Arbeitgeber konkurrenzfähiger. Der DBwV hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang bis Ende begleitet und bis zum Schluss um weitere Verbesserungen gekämpft – mit Erfolg. Viele langjährige Forderungen des Verbands konnten so umgesetzt werden. Doch was ändert sich nun ab dem 1. Januar 2020? Wir haben die vielen Punkte des Gesetzes zusammengeführt und in einem Flyer zusammengefasst. Diese wertvollen Informationen stellen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung.