Das Gebäude des Bundesrates. Foto: © Bundesrat

Das Gebäude des Bundesrates. Foto: © Bundesrat

27.03.2015

Artikelgesetz Attraktivität passiert Bundesrat!

Wir waren bisher immer vorsichtig in der Berichterstattung zu den einzelnen Gesetzgebungsschritten des Artikelgesetzes Attraktivität. Immer hatte der Deutsche BundeswehrVerband im Hinterkopf, dass bei der nächsten Etappe noch etwas schief gehen könnte.

Aber heute sagen wir voller Überzeugung: Das Gesetz ist verabschiedet! Und die Bundeswehr wird attraktiver!

Der Bundesrat winkte das Gesetz in der Plenarsitzung vom 27. März durch. Es war ohnehin nicht zustimmungspflichtig, da es keine Angelegenheiten der Bundesländer betrifft. Aber der Bundesrat hätte immer noch den Vermittlungsausschuss anrufen können. Da er das nicht getan hat, ist das Gesetz inhaltlich in trockenen Tüchern.

Da es mehr als unwahrscheinlich ist, dass der Bundespräsident seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern wird, wagen wir die Aussage: Das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ wird wie geplant in Kraft treten. Hoffentlich schon im April!

Der Deutsche BundeswehrVerband stößt auf jeden Fall schon einmal auf das Gesetz an!

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