Oberstleutnant Wüstner (5.v.r.) während der Anhörung im Deutschen Bundestag

Oberstleutnant Wüstner (5.v.r.) während der Anhörung im Deutschen Bundestag

24.02.2015

DBwV steht Rede und Antwort

Öffentliche Anhörung zum Artikelgesetz im Deutschen Bundestag

 

Am Montag hatte der Deutsche BundeswehrVerband nicht nur die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zum Entwurf des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes - auch Artikelgesetz genannt - vorzubringen, sondern auch seine Rolle als konstruktiver Gesprächspartner zu festigen, dessen Meinung gehört wird. Und das ist gleich zweifach gelungen. Neben dem Bundesvorsitzenden, Oberstleutnant André Wüstner, hat auch der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, zu dem Gesetzesvorhaben für den Verband und seine Mitglieder Stellung bezogen und die Fragen der Abgeordneten des Verteidigungsausschusses beantwortet.

Der Bundesvorsitzende bewertete den Gesetzentwurf einleitend „mehr als positiv“. Eine Bestandsaufnahme ergebe, dass viele Rahmenbedingungen in der Bundeswehr nicht mehr zeitgemäß seien und deshalb einem Vergleich mit der Wirtschaft nicht standhalten könnten.

Der DBwV ging mit vier Kernforderungen und weiteren kleineren Verbesserungsvorschlägen in die Anhörung, um auf den letzten Metern der parlamentarischen Befassung noch einmal auf das zusätzliche Potenzial dieser Anpassungen für die Menschen der Bundeswehr hinzuweisen.

Punkt eins: Die Rentennachversicherung von Soldaten auf Zeit. Der Gesetzentwurf sieht hier die so genannte „Rentennachversicherung plus“ mit zusätzlichen 15 Prozent vor. Wüstner: „Der Deutsche BundeswehrVerband fordert hier eine Anhebung auf wenigstens 21 Prozent!“ Die aktuellen Regelungen entsprächen nicht dem Koalitionsvertrag, „der Ansatz war ein anderer!“

Die zweite Forderung des DBwV ist die Aufhebung aller Hinzuverdienstgrenzen - und nicht nur die für Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes, aufsteigend bis zum 62. Lebensjahr.

Als drittes forderte Wüstner eine Verbesserung der geplanten Regelungen zum Versorgungsausgleich. Vorgesehen ist hier lediglich eine Teilverbesserung. „Auch mit der neuen Regelung hat ein Stabsfeldwebel einen Einkommensverlust durch den frühen Abzug des Versorgungsausgleichs gegenüber einem vergleichbaren Beamten von rund 65.000 Euro allein bis zum 65. Lebensjahr!“ Der Verband will, dass der Abzug des Versorgungsausgleichs bis zur beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze hinausgeschoben und das Gesetz so überarbeitet wird, dass die Regelung nicht nur den Ruhestand mit der besonderen Altersgrenze erfasst, sondern auch andere Fälle vorzeitiger Zurruhesetzung.

Schließlich mahnte Oberstleutnant Wüstner Verbesserungen bei den geplanten Erhöhungen der Stellenzulagen. Vorgesehen ist hier die Anhebung von lediglich vier Zulagen. Der Verband fordert dagegen, alle Stellenzulagen der Bundeswehr um bis zu 40 Prozent anzuheben.

Kurz ging der Bundesvorsitzende noch auf die Rückdatierung des Stichtags für die Einsatzversorgung ein, um auch die UN-Mission in Kambodscha zu erfassen. Er bedauerte, dass der Gesetzentwurf kein dauerhaftes und gesetzliches Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld enthalte und kündigte an, darauf in einem gesonderten Vorhaben zurückkommen zu wollen.

In der sich anschließenden Fragerunde, in der die Mitglieder des Bundestages die Experten zum Gesetzentwurf, aber auch zu der Gesamtlage der Bundeswehr befragen konnten, mussten sich André Wüstner und Hartmut Schönmeyer vielen Nachfragen stellen. An diesen wurde deutlich, wie schwer verständlich und komplex das Projekt, die Bundeswehr zukunftsfähig zu machen, ist. Der Bundesvorsitzende sagte dazu: "Man wurde nahezu gegrillt, aber wenn es für etwas gut war, und das war es, nehmen wir es gerne auf uns". In diesem Zusammenhang betonte er die besondere Qualität der hauptamtlichen Mitarbeiter des BundeswehrVerbandes, die die Mandatsträger des Bundesvorstandes auch auf solche herausfordernden Tage wie diesen routiniert vorbereiten. "Auch das kann nur der BundeswehrVerband" ergänzte Hartmut Schönmeyer. Nicht jeder könne neben den vielen bundeswehrspezifischen Themenfeldern auch noch die Komplexität des Versorgungsausgleichs erläutern oder Fragen zum Rentenrecht beantworten. "Wir konnten dies und das zeichnet uns seit Jahren aus."

Im Sinne der Mitglieder hat der DBwV in der gesamten Entstehungsphase des Artikelgesetzes mitgewirkt und dieses mitgestaltet, von der anfänglichen Arbeit im Bundesministerium der Verteidigung über die Ressortabstimmung bis zur Parlamentsbefassung. Erst in den vergangenen Tagen gab es erneute Gespräche mit den Berichterstattern, den zuständigen Sprechern und Obleuten sowie Fraktionsspitzen zu unseren Forderungen nach Anpassung des Gesetzentwurfs. Dabei stellte der BundeswehrVerband als Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr Breite und Tiefe verbandlicher Kompetenz und Wirksamkeit unter Beweis.

Am Ende der Anhörung zum Artikelgesetz brachte es der Wehrbeauftragte auf den Punkt: "Herr Wüstner, Herr Schönmeyer, ich zolle Ihnen Respekt für Ihre Aufklärungsarbeit und die stringente Begründung ihrer berechtigten Forderungen."

Am Donnerstag wird nach jetziger Planung die Schlussabstimmung des Gesetzes nach der Debatte im Plenum stattfinden.

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