Flüchtling in der Erstaufnahmestelle in Meßstetten (Baden-Württemberg). Foto: dpa

Flüchtling in der Erstaufnahmestelle in Meßstetten (Baden-Württemberg). Foto: dpa

31.07.2015
ror

Flüchtlingsunterbringung – Wer ist verantwortlich?

Deutschland nimmt zunehmend mehr Flüchtlinge auf. Eine Herausforderung, der sich immer weniger Bundesländer gewachsen zeigen. Sie fordern Hilfe vom Bund und von der Bundeswehr. Bisher hat das Verteidigungsministerium bundesweit acht Kasernen für 3.500 Menschen als Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt. Darüber hinaus prüft die Bundeswehr gerade, „ in welcher Form sie logistische Unterstützung leisten kann", so ein Sprecher des Ministeriums.

Das geht einigen Bundesländern nicht weit genug. So bezeichnete Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) beim Besuch eines Notquartiers in Halberstadt die bisherige Beschränkung von Bundeswehreinsätzen auf das Ausland und einen Katastrophenfall als diskussionswürdig. „Wir brauchen in Deutschland eine neue Debatte darüber, ob wir die Bundeswehr nicht auch verstärkt im Inland einsetzen sollten", so Stahlknecht. Die strengen Einschränkungen im Gesetzestext hält er nicht mehr für zeitgemäß und regt an, über eine Grundgesetzänderung nachzudenken.

Diese Forderung lehnte der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberstleutnant André Wüstner, konsequent ab. In einem Radiointerview mit mdr Info betonte er: „Der Artikel 35 unseres Grundgesetzes ist klar. Deshalb sprechen wir von Amtshilfe. Die Bundeswehr unterstützt bei der Unterbringung. Ein Einsatz unter dem Stichwort Katastrophenfall oder sogar ein bewaffneter Einsatz zum Schutz der Flüchtlinge ist nicht denkbar.“ Auch wenn die Lage für die Länder teilweise kritisch zu sein scheint, spricht sich der BundeswehrVerband für die strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr aus. „Es wäre ein Armutszeugnis für unseren Staat, wenn wir bei diesen Problemsituationen schon auf das Militär zurückgreifen müssten. Die Polizei macht Polizeiaufgaben und die Bundeswehr hat ihre Aufgaben“, so Wüstner.

Der DBwV stimmt der Leitlinie der „maximalen Kulanz“ des Verteidigungsministeriums bei der Flüchtlingshilfe zu. „Gerade wir Soldaten wissen als Staatsbürger in Uniform, was es heißt, zu unterstützen. Vergessen werden sollte jedoch nicht, dass vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus in den Kasernen die Truppe irgendwann an die Grenzen ihrer Unterbringungsmöglichkeiten kommt“, so der Verbandschef weiter.

Ähnlich sieht es auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie hält Bundeswehr-Hilfseinsätze zur Versorgung von Flüchtlingen für „unsinnig“. GdP-Vize Jörg Radek sagte dazu: "Wir haben weder einen Notstand noch einen Verteidigungsfall, sondern nur mit den Folgen des bundesweiten Ressourcen-Abbaus für Not- und Katastrophenlagen zu kämpfen.“ Niemand müsse der Bundeswehr hoheitliche Befugnisse, die von Verfassung wegen der Polizei und Verwaltung vorbehalten seien, verleihen, um von ihr Amtshilfe für die Flüchtlingsunterbringung zu erhalten, so Radek.

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