Im letzten Jahr wurde Kritik am haushaltsrechtlichen Verfahren bei Rüstungsvorhaben laut.

Im letzten Jahr wurde Kritik am haushaltsrechtlichen Verfahren bei Rüstungsvorhaben laut.

30.06.2015

Vorschläge für mehr Effizienz und Transparenz im Rüstungswesen

Im letzten Jahr wurde zu Recht Kritik am haushaltsrechtlichen Verfahren bei Rüstungsvorhaben aus dem Parlament laut. Schon der ehemalige Wehrbeauftragte, Hellmut Königshaus, forderte eine dringende Anpassung, damit einmal eingestellte Gelder tatsächlich in die Rüstungsprojekte fließen, statt ungenutzt zu bleiben, weil sie im laufenden Haushaltsjahr nicht fällig werden.

Das Verteidigungsministerium nahm den Dialog mit dem Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) auf, um Optimierungsvorschläge zu erarbeiten und mit dem Parlament zu diskutieren. All das mit dem Ziel, der Bundeswehr die richtige Ausrüstung schneller und besser als in den letzten Jahren zur Verfügung zu stellen und den Verteidigungsetat von seinem starren Korsett der jährlichen Haushaltsgesetzgebung zu befreien und etwas flexibler zu machen. "Jede zivile Firma ist in der Lage, für komplexe Vorhaben Rücklagen zu bilden. Jede Familie kann für das eigene neue Auto weiter sparen, wenn es nicht wie geplant im Dezember, sondern erst im nächsten März ausgeliefert wird. Sogenannte haushaltäre Überkipper in das Folgejahr sind im Einzelplan 14 bisher kaum möglich. Diese Verfahrensweise ist absolut unbrauchbar für große und komplexe Rüstungsverfahren, daher weisen die jetzigen Vorschläge den richtigen Weg!", so der stellvertretende Bundesvorsitzende, Hauptmann Andreas Steinmetz.

Interessant seien die Abwehrreflexe einzelner Abgeordneter auf die Diskussionsvorschläge von Ministerium und BDSV. "Es ist eben wie beim G36, als ein Abgeordneter der Linken deutlich machte: Es gehe nicht um die Sache, sondern um grundsätzliche Machtfragen. Leider geschieht dies auf dem Rücken der Bundeswehr! Wollen wir hoffen, dass sich Politiker finden, die vor öffentlichen Zurückweisungen erstens die Vorschläge lesen und sich zweitens mit dem zu Recht formulierten Ziel eines verbesserten Verfahrens auseinandersetzen", so Steinmetz. 

Hier finden Sie das Erklärstück und den Ergebnisbericht als PDF-Dokumente des BMVg

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