Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Polizeizulage ist jetzt ruhegehaltsfähig - und damit auch die Feldjägerzulage der Bundeswehr. Archivbild: DBwV/Yann Bombeke
Mit der gesetzlichen vollzogenen Besoldungsanpassung sind zum 1. Januar dieses Jahres einige Zulagen ruhegehaltsfähig geworden.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zwei Infoschreiben zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- (Feldjägerzulage) sowie der Nachrichtendienstzulage und ein Formblatt zur Antragstellung herausgegeben. Dieses Formblatt ist jedoch nicht zu nutzen – es gelten weiter die Informationen, die wir Anfang des Monats auf unserer Homepage kommuniziert haben: Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr, die vor dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzt wurden, stellen einen formlosen Antrag unter Nennung ihrer Personalkennziffer an die Generalzolldirektion. Alle weiteren Daten werden von der Generalzolldirektion unmittelbar aus dem Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr gezogen.
Für die ab dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzten Ruhegehaltsempfänger werden die Zulagen als ruhegehaltsfähiger Dienstbezug von Amts wegen bei der Festsetzung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
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