Auch in Kleindienststellen können Personalräte gewählt werden (Foto: Fotolia)

Auch in Kleindienststellen können Personalräte gewählt werden (Foto: Fotolia)

03.04.2017
ah

Am Anfang steht immer die Idee!

Fachtagung Beteiligungsrechte 2017 in Planung

Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

ich wähle diese Anrede, weil Sie wieder einmal von Auswirkungen moderner Entwicklungen auf dem Markt der Eitelkeiten betroffen sind.

Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) ist seit geraumer Zeit auf dem Markt und der Arbeitgeber in Uniform berät in der Endlosschleife, um ein Nachschlagewerk zur Übersetzung des gesetzgeberischen Willens in Sachen SBG zu schaffen. Im Laubwald der Befindlichkeiten pfeifen es die Vögel aus dem Blattwerk: Kreativität beim Versuch des Weichspülens getreu dem Motto „Fortsetzung der Inneren Führung mit anderen Mitteln“ steht offensichtlich oben auf der Agenda. Die Truppe (alle Statusgruppen eingeschlossen) versteht es nicht mehr, dass ein durch alle Beteiligungsgremien gelaufenes Gesetzeswerk nach Inkrafttreten nicht voll zur Wirkung kommt. Die betroffenen Vorgesetzten sind per Gesetz zum Handeln gezwungen, stehen aber ohne Leitfaden in der Hand vor der staunenden Prognosewählerschaft.

Das gemeine Wahlvolk müht sich um Lösungen und stößt auf Widerstände durch Erlasslagen mit Vorläufigkeitsanspruch und verwirrende Rechtsauffassungen zur Zusammensetzung der Gremienlandschaft oberhalb der Ortsebene. Ja, wer sich im dualen System verbarrikadiert hat, stellt jetzt fest, dass der Gewinn an Effektivität irgendwie nicht eintritt. Streit ist vorprogrammiert, wenn etwa die Vertreter mit dem Zusatz der Quasi-Vertrauensperson von Vertrauensversammlungen ausgeschlossen werden sollen.

Die Personalräte haben nun einmal jeweils drei Vertreter mit Sonderaufgaben in ihren Reihen – und damit auch die vollen Rechte. Der Gedanke, die überraschend großen Gremien der Vertrauenspersonen durch Kürzungen bei den Personalvertretungen in den Griff zu bekommen, wird zum Griff in den dunklen Kübel.

Ein weiteres Feld liegt in der Wahrnehmung der örtlichen Interessen bei innerbetrieblichen und sozialen Maßnahmen vor Ort in den Liegenschaften. Auch personalratsfähige Kleinstdienststellen können ihre Angelegenheiten in eigener Regie vor Ort regeln, wenn sie dann einen Personalrat wählen. Das Gesetz gibt es her, allein die Angehörigen der Dienststelle in und ohne Uniform sind aufgefordert, durch Teilhabe an Wahlen zur besseren Wirkung vor Ort beizutragen. Bestehende Unsicherheiten sind durch kreatives Miteinander vor Ort lösbar, wenn es denn alle wollen. Wir unterstützen gern. Unsere Rechtsabteilung wird derzeit heftig durch Anfragen aus der Truppe geflutet. Anfragen können da schon mal etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, dafür  bitten wir um Nachsicht.

Noch etwas in eigener Sache: Voll im Plan sind wir bei der Vorbereitung der „Fachtagung Beteiligungsrechte“. Vom 12. bis 13. Oktober 2017 sind wir wieder für Sie da – „Face to Face“. Merken Sie sich den Termin vor, melden Sie sich ruhig jetzt schon an. Freigestellte Personalräte, Vertrauenspersonen, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und zivile/militärische Gleichstellungsbeauftragte sind die vorrangige Zielgruppe. Mitglieder in Gremien können ihr Interesse bekunden und werden im Zuge freier Kapazitäten berücksichtigt.
 
In diesem Sinne, bleiben Sie uns gewogen.


Herzlichst

Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte  

Mit Rat und Hilfe stets an Ihrer Seite!

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