300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Die jetzige Lage rüttelt Europa wach
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Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, war im gesamten Gesetzesänderungsverfahren ständig auf dem aktuellen Stand. Foto: DBwV/Hahn
Berlin. Die Änderung zum Bundespersonalvertretungsgesetz, die eine beteiligungslose Zeit verhindert, hat mit der Beteiligung des Bundesrats jetzt die letzte Hürde genommen. Die Verkündung dieser Änderungen im Bundesgesetzblatt wird wegen notwendiger Formalien noch etwas andauern.
Durch den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist damit die Handlungssicherheit für alle bereits angelaufenen Verfahren zur Durchführung von ordnungsgemäßen Personalratswahlen hergestellt. „Das Ergebnis trägt eine gut sichtbare Handschrift des Deutschen BundeswehrVerbands“, sagt Oberstabsfeldwebel Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, und ergänzt: „Alle Beteiligten haben ihr möglichstes getan, um die Herstellung des sozialen Friedens in der Bundeswehr zu fördern.“
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