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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
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Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, war im gesamten Gesetzesänderungsverfahren ständig auf dem aktuellen Stand. Foto: DBwV/Hahn
Berlin. Die Änderung zum Bundespersonalvertretungsgesetz, die eine beteiligungslose Zeit verhindert, hat mit der Beteiligung des Bundesrats jetzt die letzte Hürde genommen. Die Verkündung dieser Änderungen im Bundesgesetzblatt wird wegen notwendiger Formalien noch etwas andauern.
Durch den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist damit die Handlungssicherheit für alle bereits angelaufenen Verfahren zur Durchführung von ordnungsgemäßen Personalratswahlen hergestellt. „Das Ergebnis trägt eine gut sichtbare Handschrift des Deutschen BundeswehrVerbands“, sagt Oberstabsfeldwebel Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, und ergänzt: „Alle Beteiligten haben ihr möglichstes getan, um die Herstellung des sozialen Friedens in der Bundeswehr zu fördern.“
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