Vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft - nach vielen Änderungen und Ergänzungen ist es auch heute noch in bester Verfassung. Foto: DBwV/Bombeke

Vor 70 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft - nach vielen Änderungen und Ergänzungen ist es auch heute noch in bester Verfassung. Foto: DBwV/Bombeke

23.05.2019
av/yb/dpa

70 Jahre Grundgesetz – eine Erfolgsgeschichte

Berlin. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ lautet der erste und wohl bekannteste Artikel aus dem Grundgesetz. Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, trat es in Kraft und leitete eine neue Ära ein. Das nun 146 Artikel umfassende Grundgesetz wurde über die Jahrzehnte immer wieder verändert und ergänzt. Jetzt, in Zeiten des Klimawandels und des gravierenden Artensterbens, stellt sich die Frage, ob es ausreicht, nur den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, oder ob der Planet mit seinen Pflanzen und Tieren einen ebenso hohen Schutz durch das Grundgesetz verankert genießen sollte.

Als Grundgesetz und bewusst nicht als Verfassung wurde das Schriftwerk in dem damals noch geteilten Deutschland verabschiedet. Die Teilung des Landes sollte nicht noch durch eine Verfassung verfestigt werden. Später sollte sich zeigen, dass dies die richtige Entscheidung war. Nach dem Mauerfall wurde das Grundgesetz angepasst und die ehemalige DDR erkannte dieses an. Die Bundesrepublik war vollständig.

Die Wiederbewaffnung Deutschlands, die Gründung der Bundeswehr, die Einbindung Deutschlands in Europa und im transatlantischen Bündnis – all diese Punkte, welche auch die Rolle und die Aufgaben der Bundeswehr definieren, sind fest im Grundgesetz verankert und  wurden im Laufe der Jahre immer wieder den neuen Realitäten angepasst – etwa, was den Dienst der Frauen an den Waffen betrifft.
 
Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat folgen im Grundgesetz direkt auf die unantastbare Menschenwürde. Die Geschichte mit Blick auf das NS-Regime soll sich nicht wiederholen. Das Grundgesetz soll verhindern, dass Radikale erneut an die Macht kommen. Eine notwendige und mit Blick auf den zweiten Weltkrieg nachvollziehbare Regulierung als Grundlage für die BRD zu Papier gebracht. Ein Vorstoß kam hinsichtlich der Gleichberechtigung von den Müttern des Grundgesetzes: Vier Frauen, Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), gehörten neben den 61 beteiligten Männern zu den Gestaltern des Grundgesetzes. Ihnen ist es zu verdanken, dass darin festgeschrieben ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ statt „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Den Müttern des Grundgesetzes ging es insbesondere darum, den Gleichheitsgrundsatz so zu fassen, dass er auch auf das bürgerliche Recht, das Familienrecht und Arbeitsrecht Auswirkungen hat.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundgesetz:

Verfassung? Grundgesetz? Was hat es mit dem Namen auf sich?

In Deutschland heißt die Verfassung «Grundgesetz». Mit dem Namen wollten die Politiker in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands das Augenmerk darauf richten, dass die darin festgelegten Regeln angesichts der faktischen Teilung des Landes nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nur vorläufig gelten sollten. Laut Präambel wollten sie «dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung» geben.

Wo wurde das Grundgesetz erdacht?

Nach dem Auftrag der westlichen Besatzungsmächte - erteilt in den «Londoner Empfehlungen» am 1. Juli 1948 - machten sich die Deutschen an die Ausarbeitung der Grundlagen für den Weststaat. Im August ging es auf der Insel Herrenchiemsee an die praktische Arbeit. Nach nur zwei Wochen legten die Sachverständigen - 33 Rechtsgelehrte, Politiker und Verwaltungsfachleute - ihren «Entwurf eines Grundgesetzes» mit 149 Artikeln vor. Auf dieser Grundlage setzte ab September 1948 der «Parlamentarische Rat» in Bonn die Arbeit fort.

Was sind die wichtigsten Inhalte?

Das am 8. Mai 1949 beschlossene und von den Alliierten genehmigte Grundgesetz setzte sich aus einer Präambel mit dem Aufruf zur Vereinigung der Deutschen, den Grundrechten mit der Beschreibung der Stellung der Bürger gegenüber staatlicher Gewalt sowie einem organisatorischen Teil zusammen, der die politische Verfassung des neuen Staates festlegte.

Welche Grundrechte wurden festgeschrieben?

Im ersten Teil des Grundgesetzes wurden die unabänderlichen Rechte der Bürger festgehalten. Um ihre Bedeutung zu betonen und sich auch von den Einschränkungen der Nazi-Zeit abzugrenzen, wurden die Freiheits- und Gleichheitsrechte bewusst an den Anfang der Verfassung gestellt. Dazu gehören der Schutz der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Freiheit des Glaubens, die Meinungsfreiheit sowie der Schutz von Ehe und Familie. Auch der Schutz der eigenen Wohnung und das Asylrecht sind hier festgehalten.

Wie wurde der Staat organisiert?

Das «Staatsorganisationsrecht» beschreibt die wichtigsten Prinzipien, nach denen die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist. So beschreibt Artikel 20 den Staat als Demokratie («Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus») und sozialen Bundes- und Rechtsstaat («die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden»). Diese Grundsätze sind unveränderbar. Im Grundgesetz beschriebene Staatsorgane sind unter anderem der Bundestag, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.

Welche Lehren wurden aus der Vergangenheit gezogen?

Experten streiten darüber, ob das Grundgesetz auf der Grundlage der Weimarer Reichsverfassung konzipiert wurde oder im ausdrücklichen Gegensatz zu ihr. Auf jeden Fall gibt es deutliche Unterschiede, etwa bei der Stellung des Präsidenten: Die Position des Staatsoberhauptes wurde nach 1949 deutlich geschwächt, dafür aber die politische Macht des Bundestags und des dort gewählten Bundeskanzlers wesentlich gestärkt. Die Einführung des «konstruktiven Misstrauensvotums» stellte sicher, dass ein Regierungschef nur dann gestürzt werden kann, wenn zugleich ein neuer Kanzler gewählt wird. Ebenfalls neu war die umfassende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Und: Die Todesstrafe wurde abgeschafft.

Was hat sich in den vergangenen 70 Jahren geändert?

Vor allem hat das Grundgesetz seinen provisorischen Charakter verloren: Seit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gilt es als Verfassung für «das gesamte deutsche Volk». Aber schon früh gab es wichtige Eingriffe, die jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderten. So wurde 1953 die Fünf-Prozent-Klausel im Wahlrecht und 1956 die Einführung von Bundeswehr und Wehrpflicht beschlossen, 1968 die ebenfalls heftig umkämpften Notstandsgesetze eingefügt. Seit 1992 schreibt der Artikel 23 die «Verwirklichung eines vereinten Europas» vor. Einen historischen Vorstoß für die Frauen in Deutschland gibt es im Jahr 2000. Im Dezember wird entschieden, den freiwilligen Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr (Artikel 12a) zuzulassen.

Welche Kerne der Verfassung dürfen nicht verändert werden?

Im Artikel 79 des Grundgesetzes wurde festgelegt, dass eine Änderung, durch welche «die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden», nicht zulässig sei. Dies gilt als «Ewigkeitsklausel», die die Grundrechte der Bürger und die föderale Ordnung der Bundesrepublik festschreibt.

Und was galt in der DDR?

Am 30. Mai, nur eine Woche nach Verkündung des Grundgesetzes, verabschiedete ein Volkskongress in der sowjetischen Besatzungszone den Verfassungsentwurf für die Deutsche Demokratische Republik. Mit ihrem Inkrafttreten am 7. Oktober 1949 entstand die DDR. Auch ihre Verfassung sah zumindest auf dem Papier umfängliche Bürgerrechte vor - allerdings wurde auch jedem «das Recht und die Pflicht zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreise, seinem Lande und in der Deutschen Demokratischen Republik» auferlegt. Erst 1968 fand der Sozialismus Eingang in eine erneuerte Verfassung. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik endete dieses Kapitel deutscher Geschichte.

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