23.09.2015
ror/ ok

Entscheidung in Karlsruhe: Pegasus war ohne Bundestagsbeschluss rechtmäßig

 

Der Deutsche Bundestag muss nicht nachträglich an der Operation Pegasus beteiligt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (23. September) entschieden. Grundsätzlich bekräftigen die Richter in ihrem Urteil, dass die Bundesregierung für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland die Zustimmung des Parlaments vorab einholen müsse. Bei „Gefahr im Verzug“ gelten jedoch Ausnahmen, etwa bei der Rettung von Menschenleben: In dem Fall ist die Regierung berechtigt, den Einsatz vorläufig allein zu beschließen. Sie muss den Bundestag jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten beziehungsweise einen Beschluss über die Fortsetzung des Einsatzes einholen.

Dies muss unverzüglich, umfassend und schriftlich erfolgen – inklusive der Entscheidungsgrundlagen und des Einsatzverlaufs. Da der Einsatz in Libyen bereits beendet war, ist nach Auffassung des Gerichtes die Unterrichtung ausreichend und eine nachträgliche Genehmigung nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz nicht mehr nötig. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellte Antrag im Organstreitverfahren blieb deshalb im Ergebnis ohne Erfolg.

Der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbands, Oberstleutnant André Wüster, erklärt dazu: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Auch solche Evakuierungsoperationen sind bewaffnete Einsätze im Sinne des Parlamentsvorbehalts und keine ‚Auslandsdienstreisen unter Waffen’. Für künftige Operationen sind nun die Rechtsfolgen wie die Einsatzversorgung geklärt. Bei der anstehenden Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und bei der Definition des Begriffs Einsatz im Verteidigungsministerium sind diese Ausführungen zu beachten.“

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, daher fordert der Verband stets eine angemessene Befassung des Bundestags. Sicherheitspolitik darf nicht in Hinterzimmern gemacht werden und eine Debatte im Bundestag bringt die Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft. Die Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands bleibt: Kein Einsatz ohne Mandat! Dies dient auch der Rechtssicherheit.

Hintergrund:

Während des libyschen Bürgerkriegs landeten im Rahmen der Operation Pegasus am 26. Februar 2011 zwei Transall der Luftwaffe am Rand des Wüstenorts Nafurah. Ohne auf Widerstand zu stoßen, konnten 132 Personen, darunter 22 Deutsche, von den Fallschirmjägern und Feldjägern aufgenommen und ausgeflogen werden. Die nachträgliche Zustimmung des Bundestags holte sich die Bundesregierung nicht ein. Dagegen hatte die Fraktion der Grünen eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

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