Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Nicole Schilling wird Stellvertreterin des Generalinspekteurs
Atlantic Talk: Rückblick auf den NATO-Gipfel in Den Haag
SPD-Parteitag beschließt Haltung zum Wehrdienst / Wüstner: „Zur Kenntnis nehmen, aber nicht überbewerten“
Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Berlin. Die Entlassung eines Bundeswehr-Hausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene ist nach einer Berliner Gerichtsentscheidung «grundsätzlich gerechtfertigt». Das Arbeitsgericht legte am Mittwoch aber eine Auslauffrist der Beschäftigung bis Ende September fest, wie eine Sprecherin mitteilte. (Aktenzeichen 60 Ca 455/19)
Der Mann war mehr als 30 Jahre bei der Bundeswehr beschäftigt. Die erste Kündigung vom Dezember 2018 sei unwirksam, die zweite vom Januar dieses Jahres aber rechtens, hieß es nun. Der 62-jährige Kläger war nicht zum Gerichtstermin erschienen, er ließ sich von einer Anwältin vertreten.
Laut Gericht hatte das Ministerium dem langjährigen Mitarbeiter fehlende Verfassungstreue und Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft vorgeworfen. Der Kläger war laut Gericht zuletzt am brandenburgischen Bundeswehr-Standort in Strausberg beschäftigt.
Nach Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) werden zwei Promille der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr des Extremismus verdächtigt. Der MAD ist für Abwehr und Überwachung von Extremisten in der Bundeswehr zuständig. Unter 250 000 Männern und Frauen werden demnach aktuell rund 500 sogenannte Verdachtsfälle bearbeitet.
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