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Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
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Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
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Rehabilitation – zurück in die Truppe
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Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Leipzig. Wie darf sich eine Kommandeurin der Bundeswehr auf einem Dating-Portal präsentieren? Darüber wird an diesem Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestritten. Die Kommandeurin wehrt sich vor dem 2. Wehrdienstsenat gegen einen Verweis, der ihr erteilt wurde (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21).
Dem Disziplinarvorgesetzten war ihr Auftritt auf dem Dating-Portal zu weit gegangen. Laut Gericht warb die Soldatin dort privat mit dem Text «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Aus Sicht des Vorgesetzten wurde sie damit ihrer Verpflichtung nicht gerecht, auch außerdienstlich «ordnungsgemäß» aufzutreten.
Die Soldatin beruft sich auf ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Sie sieht laut Gericht auch keine Gefahr, dass durch ihr Inserat das Ansehen der Bundeswehr ernsthaft beeinträchtigt werde. Die Verhandlung vor dem Wehrdienstsenat beginnt um 10.00 Uhr. Mit einem Urteil wird im Laufe des Mittwochs gerechnet.
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