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Berlin: Die ursprünglich für Februar geplante Auslieferung der israelischen Drohne Heron TP an die Bundeswehr verzögert sich. Die Bundesregierung teilte in einer Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (Linke) mit, der «Meilenstein zur Aufnahme des Grundbetriebs in Tel Nof durch die Betreiberfirma Airbus Defence and Space Airborne Solutions GmbH verzögert sich aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie». Aussagen zu konkreten Terminen seien aktuell «nicht belastbar möglich», heißt es in der Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Im Juli hatte es noch geheißen, das Projekt laufe trotz Pandemie nach Plan. Hunko sieht die Verzögerung nicht negativ. Diese könnte «Ruhe in die deutsche Debatte» zur Nutzung bewaffneter Drohnen bringen. «Der Druck, den das Verteidigungsministerium zur Drohnenbewaffnung auf die Abgeordneten der SPD ausübt, ist inakzeptabel», fügte er hinzu. Eine freie Gewissensentscheidung sei so nicht möglich. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans hatte zuvor weitere Beratungen über die Bewaffnung der neuen Bundeswehr-Drohnen gefordert.
Die Heron TP hatte in Israel im Sommer mit Erfolg einen ersten Testflug absolviert. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte damals mitgeteilt, sie sei den deutschen Bedürfnissen entsprechend modifiziert worden.
Beide Seiten hatten 2018 ein Abkommen über fünf von Israel geleaste Drohnen unterzeichnet. Im Januar 2019 begann die Bundeswehr in Israel mit der Ausbildung deutscher Soldaten. Die Heron TP kann doppelt so lang in der Luft bleiben wie die Heron 1. Sie fliegt bis in eine Höhe von mehr als zwölf Kilometern.
Das deutsche Verteidigungsministerium setzt sich für die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen ein. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist aber vorgesehen, dass der Bundestag darüber erst nach «ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung» entscheidet. Der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Silberhorn (CSU), betonte in der Antwort an Hunko, die Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit, «die erst nach der grundsätzlichen parlamentarischen Billigung erfolgen wird», sei von der Frage des Lieferdatums getrennt zu betrachten.
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