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Karlsruhe: Die Zahl neu aufgenommener Ermittlungen gegen islamistische Extremisten und Terrorverdächtige bei der Bundesanwaltschaft ist weiter rückläufig. Im vergangenen Jahr wurden in dem Bereich 381 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Zum Vergleich: In den Jahren 2017 und 2018 waren es noch 1031 und 865 Verfahren. 2019 hatte es bereits einen deutlichen Rückgang gegeben. Damals betrafen laut Generalbundesanwalt Peter Frank rund 60 Prozent aller 663 neuen Verfahren der Abteilung Terrorismus Islamisten, also etwa 400. Ein Verfahren kann sich gegen mehrere Personen richten.
Die Staatsanwaltschaft des Bundes verfolgt Staatsschutzdelikte und Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Bereich Terrorismus geht es bei weitem nicht immer um Anschlagspläne in Deutschland. Sehr viele Verfahren richten sich gegen Beschuldigte, denen die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung wie dem Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird. Hier geht es oft um länger zurückliegende Taten, die in Syrien, im Irak oder in Afghanistan begangen wurden.
Die beiden großen Bereiche neben dem Islamismus sind der Rechts- und Linksextremismus. Außerdem ist die Bundesanwaltschaft für Spionage und Landesverrat zuständig. Hierzu werden wegen der geringeren Fallzahlen grundsätzlich keine Einzelstatistiken mitgeteilt. Insgesamt wurden 2020 rund 600 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet.
Die Bundesregierung sieht Deutschland nach wie vor «im unmittelbaren Zielspektrum von internationalen terroristischen Organisationen», wie es etwa in der Antwort des Innenministeriums von Mitte Januar heißt. Auch 2021 sei «mit einer anhaltend hohen Gefahr» dschihadistisch motivierter Gewalttaten zu rechnen. Anschläge und Anschlagsvorhaben in Deutschland und Europa seien aber insgesamt rückläufig. Vor allem im salafistischen Spektrum sei die Lage geprägt von einer «scheinbaren Abnahme von prägnanten, klar umrissenen Bedrohungsszenarien zugunsten einer unterschwellig diffusen Bedrohungslage».
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