Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Besucherrekord beim Tag der Bundeswehr
Alles für Donald Trump
Atlantic Talk: Der NATO-Gipfel in Den Haag
Diskussionsveranstaltung des Bildungswerkes
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Besoldung und Versorgung weiter in der Überarbeitung – jetzt Widerspruch einlegen
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Veteranenhymne 2025: Mit derben Beats gegen das Trauma
Berlin: Der Bundesrat hat am Freitag einer Reform zugestimmt, die das Ausmaß von Tätowierungen und weitere Aspekte des Erscheinungsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer regelt. Anlass war der Fall eines Berliner Polizisten, der wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos entlassen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Entlassung, mahnte aber eine eindeutigere gesetzliche Regelung an. Das neue Gesetz verweist auch auf religiöse Symbole, was bei Frauen mit Kopftuch Besorgnis geweckt hat.
Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, aus seiner Sicht wäre eine breitere gesellschaftliche Debatte nötig gewesen. «Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich sind.» Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. «An der Rechtslage in Sachen «Kopftuchverbot» ändert sich dadurch nichts», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).
Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale «objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen».
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: